2025-01-14 HaiPress
Verbesserungen beim Einkommensteuertarif,eine Anhebung des Kinderfreibetrags oder der Anstieg der Verdienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen für das Jahr 2025,die man kennen sollte. Auch beim Abzug von Kinderbetreuungskosten kam es zu Änderungen.
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird verbessert. Kinderbetreuungskosten können nunmehr zu 80 Prozent (bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) je Kind und Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig für Kinder,die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Etwaige steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten seitens des Arbeitgebers müssen abgezogen werden.
Neu eingeführt wurde die sogenannte eRechnung. Betroffen davon sind alle Unternehmer,ob groß oder klein. Auch Unternehmer,die lediglich umsatzsteuerfreie Umsatze ausführen (z. B. Ärzte),müssen eine eRechnung zumindest empfangen können. Privatpersonen müssen keine eRechnungen empfangen können. Unternehmer werden daher in Zukunft an Endverbraucher weiterhin Papierrechnungen ausstellen dürfen. Die eRechnung ist verpflichtend,sofern sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger inländische Unternehmen sind. Rechnungen ausstellen müssen allerdings nur Unternehmer,die über umsatzsteuerpflichtige Umsätze abrechnen.
Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2025“ des Bundes der Steuerzahler,der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt.
Mit diesem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert,kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken?
Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2025“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen,bitten wir Sie,die Postadresse zu hinterlassen.
PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.
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