2025-07-24 IDOPRESS
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2025
Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats,Grundschulrektorin Tina Weber,die Verwaltungspraktikantin Jessica Pfeifle und Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung. Zuhörer gab es drei Person.
1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025
Der Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025 stand den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten,den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen,was auch geschah.
2. Grundschule Mühlhausen im Täle – Konzeption zur Ganztagesbetreuung
2.1. Schulkonzept Ganztagesbetreuung an der Grundschule Mühlhausen – Vorstellung
Mit Schuljahresbeginn 2025/2026 beginnt für die Grundschule Mühlhausen im Täle die Umsetzung zur Ganztagesschule,ein Jahr früher als vom Gesetzgeber gefordert. Im Mai 2025 wurde die Ganztagesschule genehmigt.
Seither wird die Umstellung vorbereitet. Dies hatte einen erheblichen organisatorischen Aufwand verursacht. Sämtliche Betreuungsangebote und auch die Unterrichtsstunden müssen aufeinander abgestimmt werden.
Zur Vorbesprechung der neuen Konzeption fand am Mittwoch,16.07.2025 eine gemeinsame Gemeinderatssitzung mit der Rektorin Frau Tina Weber statt. Am Donnerstag,17.07.2025 konnten sich die Eltern im Rahmen eines Elternabends informieren.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte Sie nun in öffentlicher Sitzung sie anhand einer Präsentation:
– wie ein Tages- bzw. Wochenplan aussehen könnte
– die Finanzierung der Ganztagesschule,auch in Bezug auf das Personal
– und welche Kosten ggf. weiter gegeben werden sollen und was kostenfrei angeboten wird
2.2. Einrichtung eines Lernwaldes – Information und Beratung über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat hatte bereits signalisiert,dass die Einrichtung eines Lernwaldes im Zusammenhang mit dem Ganztageskonzept der Grundschule durchaus in Frage kommen könnte. Die Verwaltung hatte hierauf den Auftrag erhalten,die Möglichkeiten auszuloten. Die Mitglieder des Gemeinderats hatten im Rahmen einer Vorbesprechung am Mittwoch,16.07.2025 bereits die Möglichkeit,sich mit Rektorin Frau Tina Weber auszutauschen.
Im weiteren Fortgang wurden folgende Aspekte näher beleuchtet:
Örtliche Lage
Räumlich kommt nach intensiver Suche eines geeigneten Waldes nur ein gemeindlicher Wald auf den Eselhöfen in Frage. Dieser Wald liegt hinter der „Alten Molke“ und ist Teil des Flurstücks 792/1. Als „Basis“ und Ausgangspunkt kann dabei die „Alte Molke“ dienen,Von dort aus ist ein schneller und gefahrenloser Zugang zum Areal des „Lernwaldes“ möglich.
Forstrechtliche Gestattung zur Nutzung des Waldes als „Lernwald“
Forstrechtlich steht dem Projekt nichts entgegen. Der Verwaltung erhielt jüngst die erhoffte Gestattung zur Nutzung des Areals als „Lernwald“.
Baumpflege und Verkehrssicherheit
Die Erstpflege übernimmt der Forst. Die weiteren Prüfungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit innerhalb des Waldes liegt in der Verantwortung des Betreibers des Lernwaldes,in diesem Falle also der Gemeinde Mühlhausen i.T.
Der Gemeinde liegt ein Richtpreisangebot vor. Eine zweimalige Regelkontrolle im Jahr gilt dabei als ausreichend. Pro Durchgang ist mit Kosten in Höhe von ……..€ zu rechnen.
Schülertransport
Mit der Seniorengemeinschaft Oberes Filstal kann eine Kooperation eingegangen werden. Die Gemeinde bzw. die Grundschule kann auf den Fahrdienst der SEGOFILS zurückgreifen. Zeiten und Kosten sind hierbei bereits auf Machbarkeit abgeklärt. Mit einem Bedarf von ca. 25 Fahrten im Schuljahr und geschätzten Kosten in Höhe von ca. 150 Euro pro Fahrt sind über die Gemeinde ca. 3.750 Euro bereitzustellen. Der Finanzbedarf wird im Ergebnishaushalt abgebildet.
Umbau der „Alten Molke“
Auch ein Umbau der „Alten Molke“ müsste angedacht werden. Hierbei ist eher zu berücksichtigen,dass der Zugang dann nicht mehr über die Straße erfolgen sollte,sondern über den rückwärtigen Bereich. Auf Höhe des Aufenthaltsraumes müsste eine Türe ein und die Garagen umgebaut werden,dies auch mit Toilette und Waschbecken. Teilweise müssten Wasser-,Abwasser sowie Stromleitungen verlegt werden. Eine erste Skizze,wie dies aussehen könnte,wurde vorgelegt und diskutiert. Die Kosten hierzu werden aktuell zusammengestellt und in einer Kostenschätzung dargestellt.
Information und Beteiligung
Im Fortgang zu den weiteren Planungen sind die Anwohner der Eselhöfe zeitnah zu informieren und ggf. mit einzubinden. Anregungen und Informationen aus der direkten Nachbarschaft könnten durchaus hilfreich sein. Ebenso wird mit den örtlichen Jägern ein Austausch stattfinden müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat tauschte sich intensiv zu diesem Thema aus und stimmte der Projektkonzeption zu. Die Verwaltung,wurde beauftragt,das Vorhaben weiter voranzubringen.
2.3. Erhebung von Gebühren für Mittagsverpflegung und kommunal getragenen Betreuungsangeboten
Zum neuen Schuljahr muss der Preis für das Mittagsessen neu festgesetzt werden. Bisher erhebt die Gemeinde einen Preis in Höhe von 3,50 Euro. Durch die Änderungen in der Struktur der Mittagsbetreuung und durch erhebliche Preissteigerungen im Bereich der Lebensmittel sind die tatsächlichen Kosten aktuell deutlich höher,als was über die momentane Preisgestaltung ausgeglichen wird.
Dies war bisher auch so gewollt. Der Gemeinderat hat diesbezüglich bereits im Vorfeld beschlossen,den Essenspreis zumindest für das restliche Schuljahr 2024/2025 nicht anzuheben. Wie sich die Kosten und die Einnahmen hierzu darstellen,wurde in der Sitzung erörtert.
Die Mittagsverpflegung an der Grundschule soll auch das nächste Schuljahr 2025/2026 den Caterer angeliefert werden. Ein selbstgekochtes Essen scheint bei der zu erwartenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern aktuell nicht machbar. Der Caterer hat angekündigt,den Preis in Höhe von 4,80 € auf 5,00 € anzuheben. Ein Essenspreis in Höhe von 5,00 € wurde deshalb vorgeschlagen. Für erwachsene externe Personen,die in Ausnahmefällen ebenfalls an der Verpflegung teilnehmen können,wurde ein Essenspreis in Höhe von 6,00 € vorgeschlagen.
Einsatz von Personal und Ehrenamtlichen
Weiterhin werden auch die Ehrenamtlichen eine wichtige Rolle einnehmen. Diese erhalten weiterhin die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. Eine Anpassung wäre dem Grunde nach anzudenken,dies aber sicherlich im Gesamtzusammenhang aller ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen.
Wichtiger Pfeiler ist die stundenweise tätige Mitarbeiterin Ines Beer,welche die gesamte Organisation der Mittagsverpflegung übernommen hatte. Dazu auch die ehrenamtlichen FSJ-lerinnen. Im Rahmen der Ganztagesbetreuung kommt ein Zuschuss durch das Land in Betracht. Die Gemeinde sondiert hier gerade,wie ein Teil der Personalkosten durch das Land getragen werden kann. Frau Weber hat hierzu berichtet. Sabine Ligmann-Seerig ist auch weiterhin Bestandteil des Teams,dies auch mit dem Blick auf die Aufgaben,die sie hierbei übernehmen kann.
Betreuungsangebote:
Im Randbereich der schulischen Betreuungsangebote stellt die Gemeinde ebenfalls Betreuungszeit. Diese können Eltern ergänzend über das schulische Angebot hinaus in Anspruch nehmen. Diese Betreuung sollte über eine pädagogische Fachkraft organisiert und abgedeckt werden. Hier wiederum mit dem Einsatz unserer FSJ-lerinnen. Frau Janina Kneer steht hier befristet bis zum Jahresende 2025 zur Verfügung. Die Gemeinde sucht weiterhin nach einer Person,welche diese Aufgabe gerne übernehmen möchte.
Dem Grunde nach kann für dieses kommunale Betreuungsangebot eine Betreuungsgebühr erhoben werden. Ob eine Erhebung dieser Gebühr wie bisher in verschiedenen Modulen Sinn macht,darf bezweifelt werden. Insbesondere durch den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand.
Betreuungsgebühren
Trotzdem haben Eltern möglicherweise den Bedarf,ihr Kind unabhängig der Ganztagesbetreuung nur zeitweise betreut zu wissen. Dies insbesondere zu den Morgenstunden vor Schulbeginn,oder bis 13.00 Uhr über die Zeit der Mittagsverpflegung. Für diejenigen Kinder,die in der „Ganztagesschule“ angemeldet sein werden,wird keine Betreuungsgebühr erhoben. Dies gilt für das dargestellte
Betreuungsmodel.
Dem Grunde nach kann für die Inanspruchnahme von Angeboten außerhalb der Ganztagesbetreuung eine Gebühr erhoben werden. Ob eine Erhebung dieser Gebühr wie bisher in verschiedenen Modulen Sinn macht,darf bezweifelt werden. Insbesondere durch den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand. Es wird vorgeschlagen,ein einfaches Gebührenmodel anzuwenden,um diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Eine rein rechnerische Kalkulation wird nicht vorgelegt. Schon bei Betrachtung des Betreuungspersonals lässt sich ableiten,dass eine kostendeckende Gebühr jegliches Maß übersteigen würde. Der Gemeinderat müsste auch hier bereit sein,den Betreuungsaufwand zu subventionieren. Vorgeschlagen wurde eine
Betreuungsgebühr für eine frühmorgendliche Betreuung in Höhe von 15,- € sowie separat 15,- € für die Mittagsbetreuung. Dies entspricht der Gebühr wie sie bisher für die jeweiligen Betreuungsmodelle erhoben werden.
Die Betreuungsblöcke können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine verbindliche monatliche Anmeldung ist hierbei jedoch erforderlich.
Folgender Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen:
Eltern,deren Kinder zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind,tragen keine Betreuungsgebühr.
Eltern,deren Kinder nicht zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind,tragen nachfolgende Betreuungsgebühr:
o Für die frühmorgendliche Betreuung vor Schulbeginn wird eine monatliche Betreuungsgebühr in Höhe von 15,- Euro erhoben
o Für die Betreuung während der Mittagszeit bis 13:00 Uhr wird eine monatliche Betreuungsgebühr in Höhe von 15,- Euro erhoben.
Für die Mittagsverpflegung wird bei Schülerinnen und Schülern ein separater Essenspreis in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Erwachsene,die im Zusammenhang mit der Grundschule ebenfalls an der Verpflegung teilnehmen,tragen einen Kostenanteil in Höhe von 6,00 Euro.
3. Bauangelegenheiten
3.1. Bekanntgabe zur Ablehnung eines Bauantrags – Neubau von 3 Doppelhäusern mit Carport,Obere Sommerbergstraße,Flst. 159
Mit Schreiben vom 26.06.2025 lehnte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen den o. g. Bauantrag aus den Jahre 2022 ab.
Als Begründung kann vereinfacht mitgeteilt werden,dass die antragstellende GmbH in den Bereichen Erschließung und Entwässerung,Natur- und Immissionsschutz die erforderlichen Unterlagen bisher nicht beigebracht hat. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Bürgermeister Bernd Schaefer erläutert,dass das Bauvorhaben noch nicht aufgegeben wurde,aufgrund dem Verfahrensablauf abgelehnt wurde. Bei
Vorliegen aller Voraussetzungen kann das Baugesuch neu eingereicht werden.
3.2. Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Bürotrakt – Planänderung,Filsaue 2,Flst. 1415/2
Die Bauherrschaft möchte ihr bereits am 25.08.2022 genehmigtes Vorhaben ändern und hat aus diesem Grund erneut eine Baugenehmigung beim Bauamt des Landratsamtes Göppingen beantragt.
Im Gremium wurden die geplanten Änderung vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgenommenen Änderungen nicht so gravierend,als das keine Baugenehmigung in Aussicht stehen könnte. Der Gemeinderat konnte dem so folgen. Deshalb wurde beschlossen,keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
3.3. Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Terrasse mit Jagdhundezwinger – 2.Änderung,Kreuzäckerstraße 19,Flst. 134/4
In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2024 wurde das ursprüngliche Bauvorhaben vorgestellt und beschlossen,keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Nach einer 1. Änderung der eingereichten Unterlagen und Anhörung eines Nachbarn hatte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen,unter Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken des Eigentümer des Flst. 127/5 die
Absicht,das Bauvorhaben abzulehnen. Davon konnte abgesehen werden,da der Bauantragsteller seine Planungen nun wesentlich,ein zweites Mal geändert hat.
Die aktuellen Bauantragsunterlagen zeigen einen anderen Standort des Jagdhundezwingers,gelagert im Baufenster des verbindlichen Bebauungsplans Kreuzäcker II – 2.Änderung,jetzt weit abgerückt von der Grundstücksgrenze zu Flst. 127/5. Geblieben ist die geplante Terrasse,jetzt aber deutlich von der Grundstücksgrenze zu Flst. 127/5. Die Überschreitung des Baufensters durch die geplante Terrasse und die Tangierung der im Bebauungsplan fixierten Grünfläche ist geblieben und sind über den eingereichten AAB-Antrag (Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplan) durch das Bauamt des Landratsamtes Göppingen zu beurteilen.
Der Zwinger mit neuer Lage ist aus Sicht der Gemeinde genehmigungsfrei nach § 50 Abs. 1 LBO und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplan 1.8 in Bezug auf die Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO.
Die Immissionsschutzrechtliche Seite,einer möglichen akustischen Belästigung der Nachbarn durch Hundegebell bleibt weiterhin bestehen.
Einstimmig wurde beschlossen,keine Einwendung gegen das Bauvorhaben in 2.Änderung zu erheben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
3.4. Neubau Stromladestation für E-Fahrzeuge mit 16 Ladeplätzen sowie WC-Anlage,Filsaue 4,Flst. 1413 – Planänderung
Auf dem Flurstück 1413 ist eine Stromladestation mit insgesamt 16 Ladeplätzen geplant. Von diesen 16 Ladeplätze sollen 4 Stellplätze mit einem Kopfladeplatz (EnBW-Systemüberdachung) aus Stahl überstellt werden. Die Baugenehmigung dafür wurde bereits am 22.07.2024 erteilt. Mit dem neuen Bauantrag wurde die Planänderung nur für die Trafostation beantragt. Durch einen Herstellerwechsels ist der Trafo nun größer als in der Baugenehmigung genehmigt. Da die Maße des Trafo nur geringfügig größer geworden sind hat die Verwaltung und der Gemeinderat keine Bedenken das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
3.5. Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Tierkadaver-Verwahrung an der Kläranlage in Mühlhausen im Täle in Form einer Fertiggarage,Industriestraße 34,Flst. 377/2
Dieser Antrag ging erst am Sitzungstag ein. Mit dem Einverständnisses des Gemeinderates wurde er kurzfristig noch mit in die Tagesordnung,wegen der bevorstehenden Sommerpause,aufgenommen.
Die Bauherrschaft,dass Landratsamt Göppingen (LRA),möchte auf dem Flurstück 377/2,Industriestraße 34 eine Tierkadaver-Verwahrung an der Kläranlage in Mühlhausen im Täle in Form einer Betonfertiggarage errichten. Diese soll zur Unterbringung eines Konfiskatkühler dienen.
„Nassmüllkühler,auch bekannt als Konfiskatkühler,sind speziell dafür konzipiert,Küchenabfälle und organischen Müll in gewerblichen Küchen und Gastronomiebetrieben kühl zu halten“.
Das Grundstück gehört dem Zweckverband für Interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen – Mühlhausen im Täle (IKZ). Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit den Vertretern des LRA besprochen und die geplante Nutzung abgestimmt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriestraße“ und stellt ein untergeordnetes Bauvorhaben dar. Das Gremium hatte keine Bedenken und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
4. Bürgerfragen
Es gab keine Wortmeldungen
5. Bekanntgaben
5.1. Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen „Am Warmen“
Die zwei Bushaltestellen „Am Warmen“ werden aktuell durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Auftraggeberin barrierefrei umgebaut. Die Barrierefreiheit an Bushaltestellen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern Bushaltestellen noch nicht barrierefrei gestaltet sein sollten,ist dies umzusetzen. Hierzu gibt der Nahverkehrsplan des Landkreises die dementsprechenden Vorgaben.
5.2. Vollzug der Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Parksituation „Im Warmen“
Die Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Göppingen,Straßenverkehrsamt,wurde durch den Bauhof nun vollzogen. Die dementsprechenden Verkehrszeichen und die Bodenmarkierung sind angebracht.
Es folgen zeitnah auch weiterführende Erläuterungen zu den rechtlichen Gegebenheiten über das Mitteilungsblatt und über die Homepage.
6. Sonstiges / Anfragen
Es gab keine Themen zu besprechen.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle
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