2025-05-15 IDOPRESS
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für Personalausweise und andere Ausweisdokumente grundsätzlich nur noch digital erfasst und übermittelt werden. Die gesetzliche Regelung sieht vor,dass die Lichtbilder direkt bei den Ausweisbehörden aufgenommen und auf gesichertem Weg an das Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt werden.
Aufgrund technischer Probleme bei den Verfahrensherstellern ist die digitale Übertragung derzeit jedoch nicht möglich. Der Abruf der digitalen Lichtbilder aus der vorgesehenen Cloud ist aktuell nicht gewährleistet.
Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger,vorerst weiterhin biometrische Passbilder in Papierform mitzubringen,wenn sie ein Ausweisdokument beantragen möchten. Die vor Ort aufgenommenen digitalen Fotos können derzeit nicht verwendet werden.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten und arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
PM Stadt Geislingen an der Steige
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