2024-11-08 HaiPress
Die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen an der Steige setzt künftig höhere Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Baden-Württemberg fest. Wer Zigarettenkippen,Einwegbecher oder Plastiktüten achtlos wegwirft,muss künftig mit empfindlichen Strafen rechnen.
„Es sollte wieder zur Selbstverständlichkeit werden,Müll nicht achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen,sondern ihn dorthin zu bringen,wo er hingehört: in den Mülleimer oder Papierkorb“,sagt Ordnungsamtsleiter Manuel Birle.
Schon bei einem erstmaligen Verstoß,wie dem Fallenlassen einer Zigarettenkippe,eines Kaugummis,Verpackungspapiers oder eines Bechers,wird künftig ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Wiederholte Verstöße können zu noch höheren Strafen führen.
Auch Hundebesitzer sind in der Verantwortung: Wer den Hundekot seines Tieres nicht ordnungsgemäß entsorgt,muss ebenfalls 100 Euro zahlen. Verstöße gegen den Leinenzwang werden mit 50 Euro geahndet.
„Menschen leben,arbeiten und verbringen ihre Freizeit gerne dort,wo es sicher und sauber ist“,betont Manuel Birle. „Wir setzen uns deshalb im Rahmen unserer Zuständigkeit intensiv dafür ein,die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern. Klar ist aber auch: Wer öffentliche Flächen mutwillig verschmutzt,muss dafür die Verantwortung übernehmen.“
„Die Zuständigkeit für die Ahndung wilder Müllablagerungen,wie beispielsweise illegal abgelegter Sperrmüll oder Müllsäcke in der Landschaft,obliegt hingegen der Bußgeldstelle des Landratsamtes“,erklärt Manuel Birle.
Die Stadt Geislingen an der Steige appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger,durch verantwortungsbewusstes Verhalten zur Sauberkeit und Attraktivität ihrer Stadt beizutragen.
PM Stadtverwaltung Geislingen/Steige
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