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Unternehmer Musk: Vorwurf der Kursmanipulation

Foto: John Angelillo / UPI / ddp

Eine US-Bundesrichterin hat den Vergleich zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und dem Investor Elon Musk im ​Streit über verspätete Offenlegungen bei dessen Übernahme von Twitter genehmigt. Sie habe ‌zwar »erhebliche Bedenken« hinsichtlich der Vereinbarung gehabt,sagte Bezirksrichterin Sparkle Sooknanan in Washington. Sie habe aber nur wenig Spielraum bei der Beurteilung der Frage,ob der Vergleich Mindeststandards an Fairness und Angemessenheit erfülle. Es sei Sache ​der Öffentlichkeit,an der Wahlurne zu entscheiden,ob die SEC genug getan ⁠habe,⁠um Musk zur Rechenschaft zu ziehen. Von der SEC und Musks Anwälten war kein Kommentar zu erhalten.

Musk hatte Twitter 2022 für ‌44 Milliarden Dollar gekauft und in X ​umbenannt. Nach ‌Angaben der SEC hatte er dabei frühe Aktienkäufe zu spät offengelegt und dadurch beim Kauf der Social-Media-Plattform 150 Millionen Dollar gespart. Musk hatte sich mit dem Argument verteidigt,die verspätete Offenlegung ‌sei keine Absicht gewesen. Dem Vergleich zufolge muss er nun lediglich 1,5 Millionen Dollar Zivilstrafe zahlen.

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Anleger werfen Musk außerdem vor,‌vor dem Twitter-Kauf fälschlicherweise suggeriert ​zu haben,die ‌Plattform sei von Fake- und Spam-Konten überschwemmt. Dies ‌habe ​zu Verlusten geführt,weil sie ihre Aktien nur zu niedrigeren Kursen verkaufen konnten. X ist ​inzwischen Teil von ⁠Musks börsennotiertem Raketen- und Satellitenunternehmen ​SpaceX.

mik/Reuters

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