2026-06-27 HaiPress
Das Oberlandesgericht Koblenz stellt klar: Planung,Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf Dächern sind grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten und erfordern einen in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb. Handwerk BW begrüßt das Urteil als wichtiges Signal für Qualität,Sicherheit und fairen Wettbewerb.
Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz,wonach Planung,Installation,Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung des ausführenden Betriebs in die Handwerksrolle voraussetzen,erklärt Rainer Reichhold,Präsident von Handwerk BW:
„Das Urteil stärkt Qualität,Sicherheit und Verbraucherschutz. Photovoltaikanlagen auf Dächern sind keine reine Montagearbeit,sondern anspruchsvolle handwerkliche Leistungen. Wer in die Gebäudehülle eingreift und elektrische Anlagen installiert,übernimmt eine hohe Verantwortung – für die Sicherheit der Menschen ebenso wie für den langfristigen Werterhalt von Gebäuden. Dafür braucht es qualifizierte Fachbetriebe.“
Reichhold weiter: „Der Eintrag in die Handwerksrolle ist kein bürokratischer Selbstzweck,sondern Ausdruck nachgewiesener Qualifikation und Verantwortung. Das Urteil schafft Klarheit für Betriebe,Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den fairen Wettbewerb. Die Energiewende braucht Tempo – aber sie braucht ebenso verbindliche Qualitätsstandards. Beides gehört zusammen.“
PM Baden-Württembergischer-Handwerkstag e.V.
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