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Ausweis zur Organspende: Lange Wartelisten für eine Transplantation

Foto: Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie / IMAGO

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Ihrer Ansicht nach soll ab 2030 jede und jeder Volljährige und Einwilligungsfähige zunächst als Organspender gelten – außer,er widerspricht einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich. Eine andere Abgeordnetengruppe warnt vor einer solchen Widerspruchsregelung mit der Begründung,sie wäre ein »Grundrechtseingriff«.

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Von Veronika Hackenbroch

mha/dpa

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