2025-08-20 https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dm-darf-kinder-smoothie-nicht-als-immun-booster-anpreisen-a-6fee7515-a7dc-418d-931e-707ef81b04fc HaiPress
Bild vergrößern
Dm-Filiale: Irreführende Bezeichnung auf Verpackung
Foto: Elke Münzel / CHROMORANGE / picture alliance
Die Drogeriekette dm darf ihren Obst-Quetschie nicht als »Immun-Smoothie für Kinder« bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Dem Urteil war ein Rechtsstreit des Konzerns mit der Verbraucherorganisation Foodwatch vorausgegangen.
Laut dem Urteil vermittelten die Bezeichnung und die Gestaltung der Verpackung den Eindruck,das Produkt sei gesundheitsförderlich. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung,die gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung enge Grenzen setzt.
Foodwatch hatte neben der Verpackungsgestaltung auch das Produkt selbst kritisiert. »Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ›Immun-Smoothie‹ verkauft,führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche«,sagte Rauna Bindewald von der Organisation.
data-area="text" data-pos="9">
Zusätzlich bemängelte Foodwatch,dass das Produkt in Filialen in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln positioniert werde. Dm kann bis Mitte September 2025 gegen das Urteil in Berufung gehen.
tsc/AFP
Angst vor Systemausfällen Die Dänen sollen sich wieder an Bargeld gewöhnen
Umstrittene Energieversorgung LNG-Terminals an der deutschen Küste werden nun doch verstärkt genutzt
Arbeitswelt in Zeiten von KI und Robotern »Zerstörungen sind bei neuen Technologien schnell zu sehen. Die großen Gewinne stellen sich erst später ein«
Beschwerde über furzende Mitreisende 170 Euro extra für den Premium-Platz nahe der Toilette
Quadratmeterdeckel gegen Sozialbetrug Sozialministerin Bas will Mieterstattung beim Bürgergeld eingrenzen
Unnötige Arztbesuche einsparen Kassenärzte-Chef verlangt Lockerung bei Krankschreibung
©Urheberrechte2009-2020Deutschland heute