2025-08-20 https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dm-darf-kinder-smoothie-nicht-als-immun-booster-anpreisen-a-6fee7515-a7dc-418d-931e-707ef81b04fc HaiPress

Bild vergrößern
Dm-Filiale: Irreführende Bezeichnung auf Verpackung
Foto: Elke Münzel / CHROMORANGE / picture alliance
Die Drogeriekette dm darf ihren Obst-Quetschie nicht als »Immun-Smoothie für Kinder« bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden. Dem Urteil war ein Rechtsstreit des Konzerns mit der Verbraucherorganisation Foodwatch vorausgegangen.
Laut dem Urteil vermittelten die Bezeichnung und die Gestaltung der Verpackung den Eindruck,das Produkt sei gesundheitsförderlich. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung,die gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung enge Grenzen setzt.
Foodwatch hatte neben der Verpackungsgestaltung auch das Produkt selbst kritisiert. »Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ›Immun-Smoothie‹ verkauft,führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche«,sagte Rauna Bindewald von der Organisation.
data-area="text" data-pos="9">
Zusätzlich bemängelte Foodwatch,dass das Produkt in Filialen in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln positioniert werde. Dm kann bis Mitte September 2025 gegen das Urteil in Berufung gehen.
tsc/AFP
Probleme mit versenkbaren Griffen Tesla ruft fast drei Millionen Autos in China zurück
Glücksspielanbieter Merkur Automaten-König Paul Gauselmann ist tot
Verstoß gegen Datenschutzregeln Uber soll in den Niederlanden 825 Millionen Euro Strafe zahlen
Konzernbilanz des Bundesligisten Borussia Dortmund macht 21,7 Millionen Euro Verlust
Trumps Handelspolitik Rechtswidrige US-Zölle – deutsche Konzerne erhalten Hunderte Millionen Euro zurück
Aufruf zu Reformen Wirtschaftsverbände und Großkonzerne machen Druck auf die Bundesregierung
©Urheberrechte2009-2020Deutschland heute