Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2025

2025-06-27 HaiPress

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats,die Verwaltungspraktikantin Jessica Pfeifle und Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Die Presse war nicht vertreten. Zuhörer gab es sieben Person.

1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025


Der Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025 stand den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten,den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen,was auch geschah.

2. Anpassung des Haushaltsplans 2025 – Erlass einer Nachtragssatzung – erneute Beschlussfassung


Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde bereits in der Sitzung am 28.04.2025 beschlossen.


Vom Kommunalamt kam die Rückmeldung,dass die Nachtragshaushaltssatzung nach Vorgabe der Anlage 2 des VwV Produkt- und Kontenrahmens beschlossen werden muss.


Daher wurde die Nachtragshaushaltssatzung nochmals an das vorgegebene Muster angepasst und ohne Weiteres im Gremium beschlossen. Am Sachverhalt zum Beschluss vom 28.04.2025 änderte sich dabei nichts.

3. Betreuungsgebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026 – Information zur Beschlussfassung der kirchlichen Gemeinde


Die Betreuungsgebühren zur Betreuung von Kindern im Kindergarten „Pusteblume“ sind regelmäßig neu festzusetzen. In der Regel passiert dies jährlich. Für das KiGa-Jahr 2025/2026 steht dies erneut an.


Die Vertreter des Städtetags,Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 verständigt. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen. Zuständig für die Festsetzung der Betreuungsgebühren für die Kindertagesstätte „Pusteblume“ ist der Kindergartenträger,hier also die Katholische Kirchengemeinde „Sankt Margaretha“. Nach Vorbesprechung im Kindergartenausschuss am 27.05.2025 hatte der Kirchengemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2025 beschlossen,der Empfehlung der Trägerverbände zu folgen und eine Erhöhung um 7,3 Prozent vorzunehmen.


Erkennbar ist,dass die Betreuungsgebühren im Kindergarten „Pusteblume“ für 2025/2026 trotzdem deutlich unter den Landesrichtsätzen liegen. Dies liegt vor allem daran,dass in den vergangenen Jahren von den gemeinsamen Empfehlungen abweichend niedrigere Gebühren festgesetzt wurden.


Gemäß Kindergartenvertrag hat der Gemeinderat der bürgerlichen Gemeinde dann sein Einvernehmen zu erteilen,sollte der Kirchengemeinderat von den gemeinsamen Empfehlungen der Trägerverbände abweichen. Nachdem der Kindergartenträger mit seiner Beschlussfassung exakt den Empfehlungen folgte,blieb der bürgerlichen Gemeinde ausschließlich die Kenntnisnahme. Die Veröffentlichung der Betreuungsgebühren obliegt dem Kindergartenträger.

4. Bericht aus der Verbandsversammlung des GVV „Oberes Filstal“ vom 21.05.2025


Am Mittwoch,21.05.2025 fand eine Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ statt. Neben der Beschlussfassung zum Verbandshaushalt 2025 wurde über die Fortschreibung des


Flächennutzungsplans „Oberes Filstal“ beraten. Insbesondere der Entwicklung des Gebietes M-02 in Mühlhausen im Täle kommt eine besondere Bedeutung zu.


Die im bisherigen und rechtsgültigen Flächennutzungsplans „Oberes Filstal“ dargestellt Fläche im Gewann Breite (Krautgärten) soll eine Umnutzung erfahren. Hier soll zukünftig eine „Gemeinbedarfsfläche“ festgesetzt werden. Dies dient dem förmlichen Verfahren hinsichtlich der Entwicklung eines Kindergartens in diesem Bereich und in diesem Zusammenhang der Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Krautgärten“. Diese Fläche ist damit in der weiteren Planung und im Verfahren zur Teiländerung des


Flächennutzungsplan vorgesehen.

5. Bebauungsplan „Krautgärten“


5.1. Planungsleistungen und Erstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan „Krautgärten“ – Auftragsvergaben


5.1.1. Planungsleistungen


Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Krautgärten“ sind verschiedene Planungsleistungen erforderlich. Die genannten Planungsleistungen sind unerlässlich,um den Bebauungsplan „Krautgärten“ rechtskonform und unter Einbindung der Beteiligten zu erstellen. Sie gewährleisten eine transparente,nachvollziehbare und fachlich fundierte Planaufstellung,welche die planungsrechtlichen Anforderungen erfüllt und eine Grundlage für die bauliche Entwicklung schafft.


Das Stadtentwicklungsbüro aus Bad Boll „mquadrat“ hat der Gemeinde Mühlhausen im Täle ein Angebot für die Planungsleistungen der Phasen 1,2 und 3 vorgelegt.


Das Angebot vom 15. Mai 2025 beinhaltet umfassende Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Angebotspreis für die Grundleistungen und besondere Leistungen beläuft sich auf 14.228,06 Euro brutto.


5.1.2. Erstellung eines Umweltberichts


Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Krautgärten“ ist die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich.


Gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) ist den Belangen des Umweltschutzes,des Naturschutzes,der Landschaftspflege sowie des Schutzes von Tieren und Pflanzen eine besondere Bedeutung beizumessen.


Der Umweltbericht dient dazu,die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens frühzeitig und umfassend zu analysieren und zu bewerten. Dies umfasst insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Boden,Wasser,Luft,Klima,Pflanzen- und Tierwelt,Landschaftsbild,sowie auf den Menschen.


Die Durchführung eines Umweltberichts stellt sicher,dass umweltrelevante Aspekte bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Dadurch können negative Umweltauswirkungen vermieden,minimiert oder ausgeglichen werden.


Das Stadtentwicklungsbüro aus Bad Boll „mquadrat“ hat der Gemeinde Mühlhausen im Täle ein Angebot zur Erstellung eines Umweltberichts vorgelegt,dass sich an den einschlägigen Standards für den Umweltbericht orientiert.


Das Angebot vom 15. Mai 2025 beinhaltet eine umfassende Analyse zur Anfertigung eines Umweltberichts. Der Angebotspreis für die Erstellung eines Umweltberichts beläuft sich auf 6.747,30 Euro brutto.


Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Stadtentwicklungsbüros für Planungsleistungen und zur Erstellung eines Umweltberichts für das geplante Baugebiet „Krautgärten“ einstimmig zu. Grundlage ist das vorliegende Angebot vom 15. Mai 2025 zu einem Angebotspreis in Höhe von insgesamt 20.975,36 Euro brutto.


5.2. Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Krautgärten“ – Auftragsvergabe


Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Krautgarten“ ist die Erstellung eines Lärmgutachtens erforderlich. Das Lärmgutachten dient dazu,die Lärmsituation im Plangebiet fachgerecht zu erfassen und zu bewerten,um eine nachhaltige und rechtskonforme städtebauliche Planung zu gewährleisten.


Die Berücksichtigung von Lärm ist ein zentraler Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bauleitplanung. Lärm kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Hohe Lärmbelastungen können zu Gesundheitsrisiken,insbesondere für das Herz-Kreislauf-System führen. Um diesen Auswirkungen vorzubeugen,ist eine frühzeitige Analyse der Lärmsituation notwendig,um eine Grundlage für die Festsetzung des Bebauungsplans zu schaffen.


Das Lärmgutachten ermöglicht es,konkrete Aussagen über die Belastung durch Umgebungslärm zu treffen,vorhandene und zukünftige Lärmbelastungen zu erfassen und ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung oder Lärmabschirmung zu definieren.


Gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB),§§ 2a und 4c BauGB und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss ein Lärmgutachten durchgeführt werden.


Die Firma rw Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG hat über das Stadtentwicklungsbüro „mquadrat“ aus Bad Boll der Gemeinde Mühlhausen im Täle ein Angebot zur Erstellung eines Lärmgutachten vorgelegt,dass auf den Anforderungen des Bebauungsplans basiert. Das Angebot vom 26.05.2025 beinhaltet eine umfassende Analyse der Lärmsituation im Plangebiet.


Der Angebotspreis für die Erstellung des Lärmgutachtens beläuft sich auf 3.451,00 Euro brutto. Die Firma rw Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG verfügt über Experten und Referenzen im Bereich Lärmgutachten für kommunale Bauleitplanung,sodass eine fachgerechte Bearbeitung erwartet wird. Sie war zudem bereits in anderen Verfahren zur Bauleitplanung für die Gemeinde Mühlhausen i.T. aktiv.


Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma rw Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG zur Erstellung eines Lärmgutachtens für das geplante Baugebiet „Krautgärten“ zu. Grundlage ist das vorliegende Angebot vom 26.05.2025 zu einem Angebotspreis in Höhe von 3.451,00 Euro brutto.


5.3. Baugrunduntersuchungen zum Bebauungsplan „Krautgärten“ – Informationen zur Auftragserteilung


Für das Gebiet zum geplanten Bauleitplan „Krautgärten“ muss eine Baugrunduntersuchung erfolgen.


Baugrunduntersuchungen sind wichtig,um die Eignung des Bodens für ein Bauvorhaben zu bestimmen,Risiken wie Absackungen oder Risse zu minimieren und eine sichere und wirtschaftliche Gründung zu ermöglichen. Sie helfen,kostspielige Überraschungen während der Bauphase zu vermeiden und die Planungssicherheit zu erhöhen.


Die Ergebnisse sind für Planungsleistungen im Rahmen eines kleinen Architekturwettbewerbs relevant,da die Architekten auf diesen Werten aufbauen und planen können.


Das Büro BGP aus Gruibingen hat der Gemeinde Mühlhausen i.T. die Leistung zur Baugrunduntersuchung mit Schreiben vom 29.05,2025 angeboten. Die Angebotssumme beläuft sich auf 7.874,23 Euro brutto. Die vorgesehenen Bohrpunkte befinden sich alle ausschließlich auf gemeindlichen Grundstücken. Die Verteilung der Bohrpunkte ist so gewählt,dass sich hieraus Rückschlüsse auf das gesamte Planungsgebiet ziehen lassen. Die Rammkernsondierungen könnten nach Aussage von Herrn Gutt im Zeitraum vom


07.07. bis 08.07.2025 durchgeführt werden.


Die Beauftragung der Firma BGP erfolgte einstimmig zum o. g. Angebotspreis.

6. Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen – 2. Offenlage


Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze sowie die Raumnutzungskarte geändert. Hierzu hat in der Zeit vom 27.10.2023 bis 02.02.2024 ein Beteiligungsverfahren stattgefunden.


Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens hat die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2025 die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart beauftragt,hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren


gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.


Die Gemeinde Mühlhausen im Täle erhält erneut die Gelegenheit,zu den geänderten und entsprechend gekennzeichneten Teilen des Planentwurfs bis spätestens 01. August 2025 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind hierbei beschränkt auf die geänderten Planinhalte. Für die Gemeinde war bereits im ersten Planentwurf KEIN Vorranggebiet für Windkraftanlagen vorgesehen. Höher zu bewertende Ausschlusskriterien führen dazu,dass auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde keine dementsprechenden Potentialflächen verfügbar sind. Bezüglich dem nun vorliegenden zweiten Planentwurf gibt es für die Gemeinde Mühlhausen im Täle keinerlei Änderungen mehr. Es bleibt bei den Planinhalten wie zur ersten Offenlage eingebracht.

7. Fortschreibung des Mietspiegels für Mühlhausen i.T.


Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat erstmals zum Jahr 2023 einen einfachen Mietspiegel aufstellen lassen. Aktuell stellt sich über den Gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Geislingen die Frage,ob der Mietspiegel fortgeschrieben werden soll. Ein dementsprechendes Angebot liegt der Gemeinde vor. Hiernach entstünden Kosten in Höhe von 1.699,69,€ brutto.


Die Notwendigkeit einer Fortschreibung kann jedoch hinterfragt werden. Neben der entstehenden Kosten dürfte dabei auch interessant sein,welchen Nutzen die Bürgerschaft bisher aus dem vorliegenden Mietspiegel ziehen konnte. Auch ob sich die Veränderungen seither so gravierend auswirken,dass eine Fortschreibung sinnvoll erscheint.


Ein Wiedereinstieg in das Projekt ist zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder möglich.


Die Praxis zeigt,dass relativ wenige Leute direkt bei der Gemeindeverwaltung anfragen und sich auf den Mietspiegel beziehen. Auch wird nicht erhoben,wie viele Mietfälle und Mietwohnungen in Mühlhausen i. T. als Grundlage für eine Berechnung dienen könnten. Ein aktueller Mehrwert erschließt sich nicht. Wie im Sachverhalt erwähnt,wäre es ggf. besser,gar keinen Mietspiegel anzubieten,bevor ein veralteter Mietspiegel angeboten wird. Die Verwaltung schlug deshalb vor,sich nicht an einer Fortschreibung zu beteiligen und dementsprechend keinen Mietspiegel mehr anzubieten. Seitens der Ratsmitglieder wurde dieser Vorschlag einstimmig angenommen.

8. Bekanntgaben


8.1. Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag,21. Juli 2025


Die kommende öffentliche Gemeinderatssitzung findet nicht wie ursprünglich geplant am 28.07.2025 statt,sondern wird eine Woche vorverlegt. Sie findet dementsprechend am Montag,21. Juli 2025 statt. Die Einladung hierzu und die Tagesordnungspunkte werden fristgerecht zugehen und bekanntgemacht.


8.2. Einladung zur Vorbesprechung der gemeinsamen Familienfreizeit Mühlhausen-Geierswalde am 14.07.2025


Auf eine Vorbesprechung zur Planung und Organisation der Familienfreizeit 2026 in Mühlhausen im Täle wird aufmerksam gemacht.


8.3. Partnerschaftstag mit Geierswalde zum 35-jährigen Jubiläum 2026


Im Jahr 2026 feiert die Ortschaft Geierswalde und Mühlhausen i.T. ihre dann seit 35 Jahren bestehende Freundschaft. Hierzu finden von Freitag,29.05. bis einschließlich Sonntag,31.05.2026 Feierlichkeiten in Geierswalde statt. Zudem feiert Geierswalde auch ihr 625-jähriges Ortsjubiläum. Eingeladen sind alle Mühlhausener und Freunde der Partnerschaft. Es wird gebeten,den Termin bereits heute schon vorzumerken. Bei dementsprechendem Interesse wird über die Gemeindeverwaltung ein Reisebus organisiert. Nähere Details folgen demnächst.


8.4. Dreister Blumendiebstahl in Mühlhausen i. T.


Es ist eigentlich unglaublich und zutiefst enttäuschend: Immer wieder werden frisch gepflanzte Blumen aus dem Blumenbeet am Feuerwehrmagazin gestohlen! Dies ist bereits seit längerem offensichtlich und deutlich erkennbar. In Mühlhausen im Täle stehlen dreiste „Blumenfreunde“ die Pflanzen,die mit so viel Herzblut gesetzt wurden. Ein Schlag ins Gesicht für unsere Ehrenamtlichen.


Zweimal im Jahr verwandeln unsere ehrenamtlichen „Gärtnerinnen“ mit ihrem Einsatz und viel Liebe zum Detail das Blumenbeet in einen wahren Blickfang für unsere Gemeinde. Sie opfern ihre Freizeit,um Mühlhausen im Täle für uns alle schöner und lebenswerter zu machen. Jeder einzelne Diebstahl ist nicht nur ein finanzieller Verlust für die Gemeinde – denn die Pflanzen werden teuer bezahlt – sondern ein Schlag ins


Gesicht für all jene,die sich ehrenamtlich engagieren. Ihre mühsame Arbeit wird mit Füßen getreten,ihre Bemühungen zunichtegemacht.


Die „Löcher“ im Beet,die durch das Entwenden von Blumenpflanzen entstehen,werden durch ein Nachpflanzen zwar wieder gefüllt,aber diese Kosten tragen letztlich wir alle als Gemeinschaft. Wir können und wollen das nicht länger hinnehmen!


Helfen Sie uns,diesen dreisten Diebstählen Einhalt zu gebieten!


Wir appellieren daher eindringlich an alle: Wenn Sie Zeuge eines Diebstahls werden oder etwas Verdächtiges bemerken,zögern Sie nicht und informieren Sie sofort die Gemeindeverwaltung oder die Polizei. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen,dass unser Blumenbeet in voller Pracht erblühen kann und dem rücksichtslosen Handeln Einzelner ein Ende gesetzt wird. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit und Ihre Mithilfe!


8.5. Radverkehrskonzept des Landkreises Göppingen


Das Radverkehrskonzept für den Landkreis Göppingen liegt nunmehr vor. Im Mai 2025 wurde es vom Kreistag beschlossen. Es gibt den Städten und Gemeinden,sowie allen Straßenbaulastträgern eine umfangreiche Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung der Radinfrastruktur für die nächsten Jahre. Das Programm des Landkreises zur Förderung von Radverkehrsmaßnahmen wurde 2025 aufgrund der Haushaltssituation ausgesetzt. Es ist allerdings vorgesehen,dieses für die Zukunft zu überarbeiten und nach Möglichkeit wieder anzubieten.


Abseits davon stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg für Radinfrastruktur-Maßnahmen ggf. attraktive Förderungen bereit,bei deren Beantragung das Landratsamt Göppingen gerne berät. Dies wurde vorab zur Kenntnis gegeben.


8.6. Veranstaltungshinweise


▪ 29.06.2025: AlbExtrem,Radsportveranstaltung. Die Route führt auch durch Mühlhausen i. T.


▪ 05.07.2025: Kuckucksfest mit den Kuckucksspielen. Ausrichter ist die Schalmeienkapelle,die zugleich ihr 35-jähriges Jubiläum feiert.


▪ 02.07.2025: Oldtimer-Rallye mit Gleichmäßigkeitsfahrt zur Schwäbisch Alb Classic. Start und Ziel sowie Mittelpunkt der Veranstaltung sind der Vorplatz rund ums Rathaus Mühlhausen i. T.,die Gemeindehalle sowie die Gosbacher Straße 16,die hierzu vollständig gesperrt sein wird.


8.7. Verkehrsbeeinträchtigungen durch Brückenuntersuchung


Für den geplanten Zeitraum vom 16.07. bis einschl. 18.07.2025 werden durch das Regierungspräsidium Stuttgart im Bereich der Ausfahrt „Untere Sommerbergstraße“ bis über den Brückenbereich B466/Bahnhofstraße diverse Untersuchungen am Brückenbauwerk vornehmen. Hierzu werden die B466 im Bereich der Brücke sowie die gemeindliche Bahnhofstraße zumindest zeitweise halbseitig gesperrt sein.

9. Bürgerfragen


9.1. Geruchsemissionen des Restaurant Greko


Die Küchenabluft des Restaurant Greko in der Gosbacher Straße gab erneut Anlass zur Klage. Die Intensität ist häufig sehr extrem,was Spekulationen in Bezug auf die Filteranlage der Entlüftung der Küche aufkommen lässt. Die Verwaltung wird der Sache wieder nachgehen und ggf. das Gewerbeamt des Landratsamtes Göppingen einschalten.


9.2. Parken rund um den Verkehrsdienst (Autobahnpolizei)


Eine Anwohnerin des Wohngebiets „Warmen“ in dessen Zufahrtsbereich sich auch die Gebäude des Verkehrsdienstes Mühlhausen i. T. befinden,beklagte sich am Sitzungsabend in wiederholtem Maße über die Parksituation im Zufahrtsbereich. Sie beschrieb sehr deutlich die vorherrschenden Gegebenheiten vor Ort.


Dies ist der Gemeindeverwaltung bekannt. Bürgermeister Bernd Schaefer bemüht sich seit Jahren um eine gute Lösung. Während der Baumaßnahme zum Umbau und zur Erweiterung des Verkehrsdienstes ist dies jedoch sehr schwierig umzusetzen. Insbesondere Baufahrzeuge behindern regelmäßig den Verkehrsfluss. Hinzu kommt,dass es auf dem Gelände des Verkehrsdienstes keine inneren Parkplätze gibt. Die Fahrzeuge parken dementsprechend auch in öffentlichem Verkehrsraum. Dies sind teilweise auch Streifenwagen des Polizeivollzugsdienstes.


Das Straßenverkehrsamt hat zur weiteren Regelung eine Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen,um das Parkverhalten in diesem Bereich zu regeln. Dies muss noch durch den Bauhof umgesetzt werden. Aktuell ist dort nur eine vorübergehende Beschilderung angebracht. Sobald die Beschilderung ordentlich angebracht ist und die Anordnung des LRA umgesetzt wurde,wird durch die Gemeinde die Einhaltung geprüft. Dementsprechende Verstöße werden dann an die Ordnungswidrigkeitsbehörde weitergegeben.

10. Sonstiges / Anfragen


10.1. Defibrillator kaputt – Ersatzbeschaffung


Seit mehreren Jahren befindet sich im Foyer des Rathauses ein Defibrillator. Das Gerät wurde nach Ausfall zur jährlichen Kontrolle eingereicht. Diese konnte nur noch einen „Totalschaden“ feststellen. Das unterbreitete Angebot für eine Wiederbeschaffung beläuft sich auf ca. 1.300 €. Der Gemeinderat beschloss


einstimmig,einen neuen Defibrillator zu kaufen.


10.2. Austausch der Kellertür des Rathauses erfolgt jetzt Im Zuge des Austausches der Fenster des Rathauses wurde eine neue Kellertür für den Heizraum des Rathauses mit in Auftrag gegeben. Die Umsetzung,die Kellertür zu erneuern,wurde aber auf Grund des Einbaus der neuen Heizungsanlage im Keller des Rathauses,zurück gestellt. Nun,nachdem die meisten Arbeiten der neuen Heizung abgeschlossen sind,wird die neue Kellertür zum Angebotspreis durch die Firma Oberdorfer eingebaut.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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