2025-03-18 HaiPress
Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart sind beim Bundesverwaltungsgericht keine Klagen gegen den am 18.12.2024 erteilten Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt eingegangen. Die Klagefrist lief am 04.03.2025 ab. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest über die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung für den Ausbau des Albaufstiegs. Er beinhaltet den verbindlichen Rahmen des Ausbauprojekts. Aus genehmigungsrechtlicher Sicht steht einer Umsetzung des Projekts nun nichts mehr im Wege.

Dr. Volker Wissing,Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Eine leistungsfähige Infrastruktur ist von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Ich freue mich deshalb,dass nun Baurecht für das größte Infrastrukturprojekt Baden-Württembergs besteht. Mit dem neuen Albaufstieg kann die letzte Lücke im sechsstreifigen Ausbau der A8 zwischen Karlsruhe und München geschlossen werden. Nun kann die Autobahn GmbH mit den vorbereitenden Arbeiten zum Bau beginnen. Entscheidend für die künftige Umsetzung der Maßnahme wird insbesondere auch die Sicherung der erforderlichen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sein. “
Dr. Michael Güntner,Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes: „Das ist ein guter Tag für die Region und weit darüber hinaus. Denn die A8 hat nicht nur eine zentrale Bedeutung im nationalen und europäischen Fernverkehr,sondern ist auch eine wichtige Lebensader für die regionale Wirtschaft und die Bevölkerung. Ihr Ausbau wird daher dringend erwartet und bringt zahlreiche Vorteile mit sich,darunter eine verbesserte Verkehrssicherheit und eine Entlastung der bestehenden Infrastruktur.“
Christine Baur-Fewson,Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest: „Mit Erteilung des Baurechts beginnt nun die Bauvorbereitungsphase. Diese dauert ungefähr zwei Jahre. Danach erfolgt die europaweite Ausschreibung der Hauptbaumaßnahme. Unter der Voraussetzung,dass die notwendigen externen Fachkräfte,wie Ingenieurbüros und Bauunternehmen,bedarfsgerecht zur Verfügung stehen,kann nach erfolgreicher Vergabe der Baustart erfolgen.“
Zur Visualisierung des geplanten Ausbauprojekts bietet die Autobahn GmbH auf ihrer Website einen Film an: www.autobahn.de/a8-albaufstieg
Foto: Der zukünftige Streckenverlauf der A8 zwischen Mühlhausen im Täle und Hohenstadt als Animation. Quelle: Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
PM Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südwest
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