2025-02-06 HaiPress
Am Donnerstag,13. Februar,findet um 18 Uhr im Tennis Club Göppingen,John.-F.-Kennedy- Straße 31,die diesjährige Flächenlosversteigerung statt.
Aus Gründen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wird darauf hingewiesen,dass für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang (Polterholz) die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang verbindlich ist. Bei der Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang ist der Käufer verpflichtet,gewisse Bedingungen einzuhalten (Merkblatt / PEFC Standards). Diese Aufarbeitungsbedingungen können auf den Seiten des Forstamtes Göppingen unter www.lkgp.de nachgelesen werden. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Käufer von Flächenlosen erkennen die Aufarbeitungsbedingungen an und versichern mit ihrer Unterschrift,dass der Aufarbeitende an einem Motorsägen-Kurs teilgenommen hat.
Insgesamt kommen über 30 Flächenlose zum Verkauf. Die Aufarbeitungsgrenze des Restholzes liegt bei 7 cm Durchmesser.d.H. Die Flächenlose können ab sofort vor Ort besichtigt werden.
Aus folgenden Wald-Abteilungen werden Flächenlose zum Verkauf angeboten:
– Bereich Spitalwald: Spitalweg/Kreuzung Hohreinerweg (Zufahrt über L1075,von Göppingen Richtung Hohenstaufen,ca. 250m vor Linsenholz-Parkplatz rechts)
– Bereich gegenüber der Einfahrt zum Hohreinerweg im Privatwald
– Bereich Oberholz: An der Murmelbahn und am Kreisverkehr/ Beginn Südtraufweg
– Bereich Spitalwald: Dr.-Herbert-König-Weg/Sulzbuckelhütte
– Bereich Eichert: Eichertsträßle,bei der Hütte am Wildgehege
– Waldeckhof: im Bereich der Grüngartenanlage
– Sparwiesen: Bereich Faurndauer Wälder/ an der K1414
Abfuhrfrist: 30.12.2025
Sperrzeit: 30.04.- 31.08.2025
Abgabe : Nur gegen Rechnung
Nicht aufgearbeitetes Holz auf den Flächenlosen geht nach Jahresabschluss 2025 an die Stadt Göppingen über. Eine Aufarbeitungsverlängerung wird nicht gewährt! Holz mit Nr.-Blättchen,gekennzeichnetes Holz,generell stehendes Holz und bereits aufgearbeitetes Schichtholz im Flächenlos gehören nicht zum Verkaufslos (Vorjahresbesitzer). Die Lagerung des Holzes am Wegrand wird bis max.8 Wochen (ohne Abdeckung) gestattet.
PM Stadtverwaltung Göppingen
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