2024-11-17 HaiPress
Zeitweise war im Gespräch schon im Januar 2025 zu wählen. Dieses wäre vor allem für Deutsche,die länger im Ausland leben zu einem echten Problem geworden. Alle Deutsche müssen das Recht und die Möglichkeit haben,an der Wahl teilzunehmen.
Wer als Deutsche/r während seines Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet ist,wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen. Ein Wahlberechtigter,der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist,kann sein Wahlrecht unter anderem dann durch Briefwahl ausüben,wenn er sich am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. Auslandsaufenthalt) außerhalb seines Wahlbezirks aufhält. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax,E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig (§ 27 Bundeswahlordnung). Wer den Antrag für einen anderen stellt,muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,dass er dazu berechtigt ist.
Wichtig: Wahlscheine dürfen nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landes- und den Kreiswahlausschuss nach den §§ 26 und 28 des Bundeswahlgesetzes erteilt werden (§ 28 Bundeswahlordnung).
Hinweis: Da es im Ausland unter Umständen zu längeren Postwegen kommen kann,sollte rechtzeitig gehandelt werden. Am besten lassen Sie sich Ihre Wahlunterlagen zu einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat schicken,dies geht unter Umständen schneller.
Weitere Auskünfte gibt:
Die Bundeswahlleiterin
Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon 0611 75-3444
https://service.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter-online-formulare/de/kontakt
Joachim Abel
Auswertung der Beratungsgesellschaft EY Deutsche Industrie steigert Umsatz
Soziale Ungleichheit Wirtschaftsweiser will Beamte in gesetzliche Krankenversicherung holen
Schnellere Energiewende Die Neuerfindung der Netze
Widerstand gegen Rechenzentrum Wie zwei Ruheständler in Hessen die KI-Revolution ausbremsten
Angebot von 33 Euro pro Aktie Uber will Delivery Hero übernehmen
Streit wegen 737 Max Boeing muss polnischer Airline keinen Einnahmeausfall bezahlen
©Urheberrechte2009-2020Deutschland heute