2026-07-21 HaiPress
Unternehmen der Primaholding fallen seit Jahren mit Verstößen gegen geltendes Recht auf.
Die Verbraucherzentrale hat nun Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Primaholding-Töchter Voxenergie und Nowenergy gestartet.
Die Energielieferanten haben mit der Erhebung einer Printgebühr unzulässigerweise Geld eingenommen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH gestartet. Die Energielieferanten hatten in der Abrechnung eine Printgebühr berechnet. Dies ist unzulässig,hat das Landgericht Berlin nach Klagen der Verbraucherzentrale in beiden Fällen rechtskräftig entschieden. Auch gegen andere Unternehmen der Primaholding geht die Verbraucherzentrale wegen ähnlicher Printgebühren vor.
Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Jahren mehrere juristische Verfahren gegen Unternehmen der Primaholding angestrengt. In diesen ging es immer wieder um Gebühren für die Übermittlung von Rechnungen sowie um irreführende Verbraucherinformationen zu solchen Gebühren und weitere Verstöße gegen energierechtliche Vorgaben. Mit der jetzt gestarteten Klage gegen Voxenergie geht der Verbraucherzentrale Bundesverband den Schritt der Gewinnabschöpfung gegen ein Unternehmen der Primaholding. Damit will er nicht nur rechtswidriges Verhalten stoppen,sondern auch verhindern,dass sich unfaire Praktiken wirtschaftlich lohnen.
Unternehmen der Primaholding sorgen seit Jahren für Beschwerden. Im Jahr 2025 wurden in den 16 Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 3.900 Beschwerden zu Unternehmen der Gruppe erfasst (primastrom GmbH,Voxenergy GmbH,Nowenergy GmbH etc.). Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 wurden bereits mehr als 1.600 Beschwerden zur Unternehmensgruppe erfasst,womit sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Beschwerden abzeichnet.*
Wie setzt die Verbraucherzentrale Verbraucherrecht durch?
Die Verbraucherzentrale setzt sich auch vor Gericht für die Rechte von Verbraucher:innen ein. Als klagebefugter Verband gehen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen mit Abmahnungen und Klagen gegen Unternehmen vor,die gegen Verbraucherrecht verstoßen.
Pro Jahr leiten sie rund 800 Verfahren ein. Mehr als die Hälfte der Fälle wird außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Der Verbraucherzentrale stehen dafür verschiedene Klagearten zur Verfügung,zum Beispiel:
Unterlassungsklagen
Gewinnabschöpfungsklagen
verschiedene Formen von Sammelklagen
Welche Klageart die Verbraucherzentrale wählt,hängt davon ab,welches Vorgehen Verbraucherinnen und Verbrauchern den größten Nutzen bringt.
*Quelle:
Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar,die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.
Beschwerden,die die Verbraucherzentralen erreichen,repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme,da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.
Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband
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