2026-07-03 HaiPress
Trotz Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ zeigt Doctolib auch Termine für Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen an
Marktcheck untersuchte 37 Praxen mit 349 angebotenen Terminarten
Verbraucherzentrale: Mindeststandards für Arztterminportale einführen
Doctolib zeigt gesetzlich Versicherten trotz entsprechender Filtereinstellung weiterhin Selbstzahlertermine sowie Termine von Privatpraxen an. Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Im Januar entschied das Landgericht Berlin,dass das Vorgehen von Doctolib irreführend ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf,Mindeststandards für Arztterminportale einzuführen.
„Wer gezielt nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht,darf erwarten,dass ausschließlich Praxen aufgeführt werden,die mit der Krankenkasse abrechnen und keine zusätzlichen Kosten verursachen“,so Ramona Pop,Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Doctolib aber zeigt Patientinnen und Patienten trotz gesetzten Filters Termine für Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen an. Doctolib scheint nicht nur ein Terminportal,sondern auch eine Verkaufsplattform zu sein.“
Bereits im Januar entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands,dass es irreführend ist,wenn trotz der Filtereinstellung „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Arzttermine von Privatpraxen auftauchen. Doctolib hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Marktcheck zeigt: Terminbuchung auf Doctolib ist intransparent
Der Marktcheck nahm 349 Einträge von Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen unter die Lupe. Terminarten geben den medizinischen Anlass für einen Arzttermin an,beispielsweise ein Hautkrebsscreening.
Trotz der Filtereinstellung „gesetzlich versichert“ zeigte Doctolib auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen an. Insgesamt wiesen mehr als ein Drittel der untersuchten Terminarten (144 von 349) auf eine erforderliche Selbstzahlung hin. Im Buchungsprozess wurde dabei teilweise erst sehr spät sichtbar,dass es sich um kostenpflichte Angebote handelt – nämlich dann,wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt sind. Bei 20 von 37 untersuchten Praxen wurde bei mindestens einer Terminart auf ein mögliches Ausfallhonorar hingewiesen.
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