2026-06-16 https://www.spiegel.de/wirtschaft/mobilfunk-eugh-soll-streit-um-flatrate-nutzer-entscheiden-a-079f87da-58af-496f-8f7a-0c41b0ba0132 HaiPress


Bild vergrößern
Mobilfunkmast: Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden oder valide Vertragsklausel?
Foto: Bernd Weißbrod / dpa
Im Streit über sogenannte Heavy User mit Mobilfunkdaten hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Bundesnetzagentur vorläufig gestoppt. Die Aufsichtsbehörde hatte es einem bundesweit tätigen Anbieter untersagt,bei überlasteten Funkzellen Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen nachrangig mit geringerer Priorität zu behandeln. Laut Mitteilung des OVG ist derzeit offen,ob diese Vertragsklausel mit der sogenannten Depriorisierung mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.
Ob es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden handle,müsse noch geklärt werden,so die Einschätzung des 13. Senats. Bevor der Streit in einem Hauptsacheverfahren am OVG in Münster geklärt werden könne,werde das Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten.
data-area="text" data-pos="9">
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt. Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
mik/dpa
Wertvollste Unternehmen US-Techkonzerne dominieren die Börsen – Deutsche verlieren den Anschluss
Immobilienmarkt Angebotsmieten in Großstädten stark gestiegen
Verfügbares Biomethan Beschönigt die Union eine zentrale Frage zum neuen Heizungsgesetz?
Ifo-Chef Fuest über Reformpaket »Die Koalition hat gezeigt, dass sie mehr kann als Geld ausgeben«
Ver.di im Tarifstreit Gewerkschaft ruft zu bundesweitem Streik im Handel auf
Smart Power Fab Infineon eröffnet neues Halbleiterwerk in Dresden
©Urheberrechte2009-2020Deutschland heute