2026-06-14 https://www.spiegel.de/wirtschaft/rene-benko-staatsanwaltschaft-erhebt-neue-anklage-gegen-ex-milliardaer-a-da61d0bf-2034-4165-9c6d-25aed5a0024c HaiPress


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René Benko im vergangenen Dezember vor Gericht in Innsbruck
Foto: Michaela Stache / REUTERS
Der österreichische Investor und Ex-Milliardär René Benko muss voraussichtlich erneut vor Gericht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhob im Signa-Komplex Anklage beim Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen. Die Anklage ist bislang nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wirft Benko vor,im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung gegenüber einem Investor eine Privatstiftung um fünf Millionen Euro geschädigt zu haben. Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich dabei um Hans Peter Haselsteiner. Der frühere Chef des Baukonzerns Strabag war einst einer der wichtigsten Investoren für Benko bei Signa.
Außerdem soll Benko,der seit 18 Monaten in Untersuchungshaft sitzt,bei seiner Insolvenz als Einzelunternehmer den Besitz eines Jagdgewehrs im Wert von 80.000 Euro verborgen haben. Damit seien die Interessen von Gläubigern geschädigt worden. Benko hat in seinen bisherigen Verfahren alle Vorwürfe bestritten.
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Sie soll in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck versucht haben,die zuständige Richterin zu täuschen. Ziel soll es gewesen sein,eine Klage auf Rückzahlung abzuwehren und so die Insolvenzmasse von René Benko um zwei Millionen Euro zu schädigen. Nathalie Benko und ihr Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
René Benkos Anwalt Norbert Wess wies die Anschuldigungen auf SPIEGEL-Anfrage zurück. Aus Sicht des Herrn Benko treffe keiner der drei Vorwürfe zu. Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung sei längst überfällig gewesen,lange bevor die Garantie durch René Benko abgegeben worden sei. Daher könne es keinen Betrugsschaden geben. Die Waffe habe nie in Benkos Eigentum von Benko gestanden und so könne er diese auch nicht seinen Gläubigern entzogen haben. Und die Unterhaltszahlung sei wiederum – bei den damaligen Einkommensverhältnissen – in dieser Höhe gesetzlich geschuldet und damit gerechtfertigt gewesen.
jpe/kig/dpa
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