2026-05-25 HaiPress
Noch bis 31. Mai 2026 können Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingereicht werden.

Gebäude müssen standsicher sein,um keine Gefahr für Leib und Leben darzustellen. Damit bei Planung und Ausführung keine Fehler passieren,gibt es in Baden-Württemberg die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik. Als hoheitlich tätige Expertinnen und Experten prüfen sie die statischen Nachweise und Planunterlagen und überwachen die Bauausführung – ganz im Sinne des „Vier-Augen-Prinzips“.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen führt das Verfahren zur Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik durch. Sie wird für die Fachrichtungen „Metallbau“,„Massivbau“ und „Holzbau“ ausgesprochen und kann für eine oder mehrere Fachrichtungen erteilt werden.
Anträge auf Anerkennung als prüfende Person können bis 31. Mai beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen per E-Mail eingereicht werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Bautechnische Prüfung
PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
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