2026-01-23 HaiPress
Der Befall von Misteln an Obstgehölzen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Misteln leben als Halbschmarotzer parasitisch auf Gehölzen und entziehen den Bäumen Wasser und Nährstoffe. Bei einem starken Befall ist die Vitalität des Baumes gefährdet und in manchen Fällen können die Bäume durch die dauerhafte Schwächung sogar absterben. Sie dürfen und sollten daher entfernt werden.

Häufig wird vermutet,dass Misteln auf Obstbäumen unter einem gesetzlichen Schutz stehen. Das ist nicht der Fall. Für den Erhalt eines Streuobstbestandes ist es wichtig,Misteln frühzeitig zu entfernen. Pflegeschnitte sind an Obstbäumen ganzjährig zulässig. Zum Schutz brütender Vögel sollten Eingriffe aber generell frühestens ab August bis einschließlich März erfolgen. Die Entfernung größerer Baumpartien hingegen darf nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Verbreitet werden Misteln überwiegend durch Vögel. Die klebrigen Samen bleiben an den Schnäbeln haften und werden an der Baumrinde abgestreift.
Auch Wind und Regen lassen Samen von einer Mistel auf tieferliegende Äste fallen. Dort bildet sich dann eine neue Pflanze. Dabei verankern sich die sogenannten Haustorien im Holz der Wirtsbäume. Hat sich eine Mistel einmal etabliert,kann sie dauerhaft nur dadurch entfernt werden,dass man den Ast,mindestens 20 cm unterhalb des Mistelansatzes,abschneidet. Misteln an Stammpartien und Leitästen lassen sich daher nicht mehr vollständig entfernen. Diese Misteln sind regelmäßig baumteileben zu entfernen. Das Ausbrechen der Misteln funktioniert sehr gut bei Frost. Streuobstbesitzerinnen und -besitzer sollten ihre Bäume regelmäßig auf einen Befall kontrollieren und Misteln baldmöglichst entfernen. Schon der Rückschnitt verhindert für einige Zeit die Samenbildung und damit eine weitere Verbreitung. Die Kreisfachberatung für Obst- und Gartenbau bietet Unterstützung und Informationen rund um Streuobst,Obst- und Gartenbau im Landkreis (Kontakt: Thomas Esposito,Telefon: 07161 / 202-2556,E-Mail: t.esposito@lkgp.de). Weitere Unterstützung bietet der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e. V. (Kontakt: Telefon: 07161/202-2261,E-Mail: lev@lkgp.de).
Foto (Bildquelle: Landkreis Göppingen): Misteln entziehen Obstbäumen Wasser und Nährstoffe und sollten frühzeitig entfernt werden
PM Stadtverwaltung Eislingen
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