Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln aus Deutschland: BVL stellt Untersuchungsergebnisse 2024 vor: Mehr Proben ohne quantifizierbare Rückstände

2026-01-16 HaiPress

Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“. Insgesamt 16.423 Lebensmittelproben wurden auf derartige Rückstände untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil an Proben ohne quantifizierbare,also messbare und in Zahlen erfassbare Rückstände um 10 % gestiegen. Die Hälfte der untersuchten Proben weist keine quantifizierbaren Rückstände auf.

“Die Sorte selbst und die Herkunft des Erzeugnisses sind entscheidende Faktoren“,sagt BVL-Präsidentin Professorin Gaby-Fleur Böl. In Mais und Spargel beispielweise seien in nur einem kleinen Anteil an Proben überhaupt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln quantifiziert worden. Bei Grapefruits oder Kirschen hingegen waren Rückstände im überwiegenden Teil der Proben messbar. Aber selbst bei Lebensmitteln mit quantifizierbaren Rückständen wurden in häufig verzehrten Lebensmitteln wie Tomaten,Kartoffeln oder Äpfeln 2024 kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Die meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben) gab es bei Mangos (16,3 %),Paprika-Fruchtgewürz (11,7 %) und Grünkohl (8,4 %).

Unterschiede in Abhängigkeit von der Herkunft

„Wir sehen seit Jahren,dass die Herkunft der Erzeugnisse großen Einfluss darauf hat,ob und in welchem Umfang Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisbar sind“,so Professorin Böl. Während lediglich bei 1,0 % der beprobten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,5 % der Proben aus anderen EU-Staaten Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte auftraten,liegt dieser Anteil bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern bei 6,7 %. Doch auch hier zeige sich ein positiver Trend: „Im Jahr 2024 weisen Erzeugnisse aus Drittländern 1,8 Prozent weniger Überschreitungen als im Vorjahr auf.“ Die Quote für Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten ist nahezu konstant geblieben. 80,1 % der Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine quantifizierbaren Rückstände auf,bei konventioneller Ware waren es 45,9 %.

Mehrfachrückstände

Heutzutage verwendete Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wirken gezielt auf bestimmte Schaderreger. Je nach Befallssituation werden daher verschiedene spezifische Pflanzenschutzmittel angewendet. Wirkstoffwechsel sind auch notwendig,um zu verhindern,dass sich Resistenzen ausbilden und somit bestimmte Schaderreger nicht mehr bekämpft werden können. Wie in den Vorjahren wurde bei etwa einem Drittel aller untersuchten Proben daher erwartungsgemäß mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. Bei einigen Lebensmitteln mit mehr als 100 untersuchten Proben wiesen mindestens drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen,Grapefruits,Birnen,Rucola,Tafeltrauben,Erdbeeren,Orangen,Aprikosen,Äpfel,Petersilie,Bananen,Heidelbeeren,Paprika,Mangos,Pflaumen,Melonen,Zitronen,Gurken,Broccoli,Bohnen mit Hülsen,Tomaten,Auberginen,Grünkohl und Tees.

Hintergrund

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig,wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen,die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.

Die in Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer untersuchten Lebensmittelproben stammen aus überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen. Im Jahr 2024 wurden 16.359 Proben in mehr als 6,3 Millionen Analysen auf 1.064 verschiedene Stoffe untersucht.

Weiterführende Informationen

Zusammenfassung des Berichts „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“:


www.bvl.bund.de/psmr_2024_zus

Bericht zur „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“:


www.bvl.bund.de/psmr_2024

Tabellen zur „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“:


www.bvl.bund.de/psmr_tabellen2024

Erläuterungen zu Tabellen Nationale Berichterstattung PSMR:


www.bvl.bund.de/psmr_tabellen2024_erlaeuterungen

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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