2025-12-02 HaiPress
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Klageerfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action (AZ: 38 O 71/25) dazu verurteilt,in ihrem Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten. Bei Testbesuchen wurden in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und Rielasingen die Rücknahme und die Auszahlung des Pfandes verweigert – obwohl diese im Sortiment angeboten wurden und das Verpackungsgesetz eine Rücknahme vorschreibt. Die DUH hatte daraufhin geklagt.
Dazu Barbara Metz,Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Das seit mehr als 20 Jahren in Deutschland geltende Pfand von 25 Cent auf Einweg-Getränkeverpackungen ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Vermüllung der Umwelt. Mehr als 98 Prozent der bepfandeten Verpackungen werden inzwischen gesammelt und recycelt. Die Voraussetzung dafür sind jedoch eine flächendeckende Rücknahme und eine reibungslose Auszahlung des Pfandes. Doch genau dies hat der Non-Food-Discounter Action in drei getesteten Filialen verweigert. Zudem hat sich das Handelsunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern,die sich an die Einwegpfandpflicht halten,einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschafft. Es spricht Bände,dass Action gerichtlich dazu verurteilt werden musste,sich an geltendes Recht zu halten. Wir fordern den Discounter und alle anderen Anbieter bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen dazu auf,die Regeln der Einwegpfandpflicht ausnahmslos umzusetzen. Wir werden weiterhin stichprobenartige Tests bei großen Händlern durchführen und Verstöße gegen die Rücknahmepflicht und Pfandauszahlung notfalls gerichtlich stoppen.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
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