Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

2025-11-28 HaiPress

Gemeinderat erhöht Grundsteuern auf 1. Januar 2026

Erste Erhöhung seit 20 Jahren

Der Hebesatz der Grundsteuer A erhöht sich ab 1. Januar 2026 auf 600 von Hundert,die Grundsteuer B wird auf 250 von 100 angehoben. Dies hat der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion mit sieben Ja- und vier Neinstimmen beschlossen.

Dies ist die erste Erhöhung seit 20 Jahren,wie BM Jochen Reutter betonte.

Nach der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 sind mittlerweile 100 Prozent der Grundstücke in Hattenhofen ins neue System eingepflegt. Das politische Versprechen der Aufkommensneutralität habe man im ersten Jahr eingehalten. Dies betrifft das Gesamtaufkommen,so Reutter. Einzelne Eigentümer müssten jetzt weniger oder auch mehr zahlen. Es gebe hier keine Einzelfall-Gerechtigkeit. Bei der Festsetzung der landwirtschaftlichen Grundsteuer A – die Wohngebäude der Landwirte gehören künftig zur Grundsteuer B – wurde letztes Jahr bewusst ein geringerer Hebesatz festgelegt. Im Jahr 2031 soll das neue Grundsteuersystem evaluiert werden.

Immer mehr Pflichtaufgaben ohne ausreichenden finanziellen Ausgleich

Die vorgeschlagene Erhöhung resultiere aus der finanziellen Situation der Kommunen in Baden-Württemberg,auch in Hattenhofen,so der Schultes. Mittlerweise gebe es eine stattliche Zahl von Aufgaben,die die Gemeinden erledigen müssen,die aber originär nicht auf der kommunalen Ebene liegen. Bund und Land hätten diese Aufgaben nach unten weitergegeben ohne die versprochene ausreichende finanzielle Entschädigung. BM Reutter verwies auf die Beispiele Flüchtlingsunterbringung und Ganztagesbetreuung. Perspektivisch müsse man zumindest die Pflichtaufgaben erfüllen können. Auf den Kreis Göppingen bezogen: Was der Kreistag nicht an Sparvorschlägen des Landrats umsetze,werde zur Erhöhung der Kreisumlage und damit zur Belastung der Gemeinden beitragen.

Auch die ausgebauten freiwilligen Leistungen sollen erhalten werden

Kämmerin Tanja Dreher erläuterte den Verwaltungsvorschlag und die Auswirkungen auf die Eigentümer. Mit der Reform seien die Gemeinden ins kalte Wasser geworfen worden. Die beauftragte Erhöhung diene dazu,auch die Finanzierung der freiwilligen Leistungen künftig sicher stellen zu können. Diese hat die Gemeinde Hattenhofen ausgebaut,so wurde beispielsweise eine Schulsozialarbeiterin in der Grundschule eingestellt und die Förderung von Umwelt und Naturschutz sowie der Erhalt der Streuobstwiesen werden mit kommunalen Förderprogrammen durch die Gemeinde unterstützt. Zudem sind die Einrichtungen der Gemeinde wie Kindergarten,Schule und Sillerhalle in einem guten Zustand und es besteht kein Sanierungsstau. Der Gemeinderat und die Verwaltung hätten mit den Entscheidungen in jüngerer Vergangenheit wie der Sanierung des Gasthauses Lamm und den geplanten Sanierungsarbeiten am Sportplatz gezeigt,dass gerade diese freiwilligen Aufgaben und Einrichtungen zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen und Hattenhofen zu einer lebens- und liebenswerten Gemeinde machen. Gerade um diese Einrichtungen und Aufgaben langfristig erhalten und betreiben zu können,seien ausreichend finanzielle Mittel notwendig.

Für Inflationsausgleich wäre Erhöhung um 47 Prozent nötig

Die Aufwendungen sind durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre stark angestiegen. Dies betrifft alle Bereiche der Gemeinde von Personal-,Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwendungen bis zu den investiven Auszahlungen. Hilfsweise kann die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer am Verbraucherpreisindex orientiert werden. Der Verbraucherpreisindex BW ist im Zeitraum von 2006 bis Juni 2025 um 47 Prozent angestiegen,so dass eine Anhebung der Grundsteuer in dieser Größenordnung erforderlich wäre,um den Gedanken des Inflationsausgleichs Rechnung zu tragen,wie Dreher ausführte.

Hattenhofen hat weiterhin im Raum Bad Boll die niedrigsten Sätze

Runtergerechnet auf 20 Jahre liege die Erhöhung teilweise unter einem Prozent im Jahr. Die Musterbeispiele,betonte die Kämmerin,seien nur Beispiele,es gebe innerhalb der Gemeinde verschiedene Bodenrichtwerte und damit auch unterschiedliche Steuerbelastungen. Im interkommunalen Vergleich auf Verbandsebene werde Hattenhofen immer noch die niedrigsten Hebesätze haben.

Das Kommunalamt hat bei den Haushaltserlassen in der Vergangenheit immer wieder auf die dringende Notwendigkeit der Erhöhung der Realsteuerhebesätze hingewie-sen. Zudem wurden der Gemeinde Hattenhofen immer wieder Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen empfohlen. Es sei wichtig,so Tanja Dreher,diese Hinweise rechtzeitig aufzugreifen und dem Abwärtstrend entgegenzuwirken,um so größere Einschnitte in die finanzielle Handlungsfreiheit zu verhindern.

Die Verwaltung beantrage daher zur Stärkung des künftigen Ergebnishaushaltes und zur Bestandssicherung der kommunalen Aufgaben,den Hebesatz der Grundsteuer A und B ab 1. Januar 2026 zu erhöhen. Die Verwaltung folge dabei den Vorgaben des Kommunalamtes.

Zwei Varianten,Verwaltung und Mehrheit für höhere Sätze

Gebühr soll bis 2031 stabil bleiben

Die Kämmerei hatte zwei Modelle vorgestellt,mit unterschiedlich hohen Hebesätzen für die beiden Grundsteuern und befürwortete die höhere Variante.

Drei Gemeinderäte plädierten dafür,langsamer zu steigern und die niedrigeren Sätze zu beschließen. Die Kommunen brauchten das Geld,die Bürger aber auch. Die Gemeinde werde schon wieder gezwungen,weil Bund und Land nicht mit Geld umgehen könnten,das Geld vom Bürger zu holen,so ein Sprecher. Damit unterstütze man die,die „nur Scheisse bauen“.

In Hattenhofen habe man keine hohen Bodenrichtwerte,so ein Befürworter der höheren Variante. Deswegen sei die Erhöhung zumutbar. Allerdings halte er das System in Baden-Württemberg für ungeeignet,Bayern habe da ein besseres Modell. Ministerpräsident Kreschmann habe jedoch nicht ganz unrecht: Wer jetzt mehr Grundsteuer zahle,habe bislang zu wenig bezahlt. Jetzt nach 20 Jahren müsse man allerdings erhöhen,es handele sich um eine relativ moderate Erhöhung.

Eine weitere Rätin sprach sich für die höheren Sätze aus,dann sei die Gebühr bis 2031 stabil. Letztes Jahr habe man vorsorglich die Steuer nicht angehoben und dadurch schon Verluste erlitten,die man wieder ausgleichen müsse.

Sechs Gemeinderäte (zwei Räte fehlten in der Sitzung) stützten den Verwaltungsvorschlag,vier – die Minderheit -waren dagegen und hätten die niedrigere Variante bevorzugt.

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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