2025-11-28 HaiPress
Spielschleim oder Hüpfknete sind vor allem bei kleineren Kindern beliebte Spielsachen. Um die gallertartige Form zu erzeugen,verwenden Hersteller bei der Produktion Borsäure beziehungsweise Natriumborat. Durch Verschlucken oder Hautkontakt kann diese Substanz beim Spielen in den Körper gelangen. Daher wurden solche Wabbelmassen im Monitoring 2024 auf das chemische Element Bor untersucht.
40 Proben lagen für die Untersuchung vor. Bestand eine Probe beispielsweise aus unterschiedlichen Farben,so wurden diese getrennt als Teilproben analysiert und ergaben in der Summe 60 Teilproben. In 38 Proben bzw. 58 Teilproben wurde Bor nachgewiesen,in sieben Proben beziehungsweise 13 Teilproben überschritt die freigesetzte Bor-Menge die Migrationsgrenzwerte um das bis zu 3,3-fache.
„Trotz dieser Befunde ist die Wahrscheinlichkeit gering,dass durch ein einmaliges versehentliches Verschlucken auch größerer Mengen Wabbelmasse oder durch den Hautkontakt beim Spielen eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintritt“,sagt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in einer Stellungnahme darauf hin,dass sich die Wahrscheinlichkeit gesundheitlich negativer Effekte erst ab einer freigesetzten Bor-Menge erhöht,die fast 40-mal höher liegt als der nach der europäischen Spielzeugrichtlinie gültige Grenzwert von 300 mg/kg für flüssiges oder haftendes Spielzeugmaterial.
„Dennoch appellieren wir an Eltern,die Herstellerempfehlungen zum Mindestalter zu beachten,ab dem Kinder mit Wabbelmasse spielen und ein Auge darauf zu haben,dass sie die Wabbelmasse nicht in den Mund nehmen,um den Kontakt mit Borsäure gering zu halten“,sagt die BVL-Präsidentin.
Wabbelmassen werden überwiegend mit dem Hinweis in Verkehr gebracht,dass sie nicht für Kinder im Alter von unter 36 Monaten geeignet sind.
Weiterführende Informationen
Bericht zum Monitoring 2024: Elementlässigkeit von Spielzeug
BfR-Stellungnahme: https://www.bfr.bund.de/cm/343/bor-in-wabbelmassen-wie-spielschleim-und-huepfknete-gesundheitliche-beeintraechtigungen-fuer-kinder-sind-nicht-zu-erwarten.pdf
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft,Ernährung und Heimat (BMLEH). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund,den Bundesländern und der Europäischen Union.
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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