2025-10-29 HaiPress
Zum 1. November 2025 geht die Stadt Geislingen an der Steige einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Als untere Baurechtsbehörde führt sie das landeseinheitliche System „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) ein. Damit können alle baurechtlichen Verfahren einfach,sicher und vollständig digital abgewickelt werden – von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung.
Bauherren,Architektinnen und Architekten reichen ihre Anträge und Unterlagen künftig bequem online über ViBa-BW ein. Das System sorgt für eine einheitliche,transparente und zeitsparende Bearbeitung.
Das digitale Verfahren umfasst sämtliche baurechtlichen Antragsarten – darunter das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren,das Kenntnisgabeverfahren,Bauvoranfragen sowie Anträge auf Ausnahmen,Abweichungen und Befreiungen.
Der Zugang zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg erfolgt über die Homepage der Stadt Geislingen an der Steige: www.geislingen.de → Bürger → Rathaus & Info → Bürgerservice → Formulare → Baurechtliche Formulare → Antragstellung Baugenehmigung über das Virtuelle Bauamt.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen die untere Baurechtsbehörde gerne zur Verfügung: baurecht@geislingen.de
PM Stadt Geislingen an der Steige
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