2025-10-23 HaiPress
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat weitere Erfolge für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Verden hat Aldi Nord (AZ: 9 O 25/25) und das Landgericht Würzburg einen Edeka Verbrauchermarkt (AZ: 2 HK O 1330/25) dazu verurteilt,ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Bei vorausgegangenen Testbesuchen der DUH wurde die inzwischen seit mehr als drei Jahren gültige Rücknahmepflicht verweigert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt.
Dazu Barbara Metz,Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte gesetzlich zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet und immer noch müssen wir mit Klagen dafür sorgen,dass sich Händler wie Aldi Nord und Edeka an Recht und Ordnung halten. Kein Wunder also,dass wir in Deutschland eine Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von nur 29,5 Prozent haben,obwohl 65 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind. Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld,weshalb sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten. Supermärkte und Drogerien müssen endlich offensiv über die Rücknahme von Altgeräten informieren und diese beispielsweise mit brandschutzsicheren Sammelbehältern zurücknehmen. Solange die Überwachungsbehörden der Länder ihre Arbeit nicht tun und viel zu wenig kontrollieren,werden wir mit eigenen Tests Verstöße aufdecken und rechtlich dagegen vorgehen. Denn jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät spart Ressourcen ein,verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus.“
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
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