2025-09-18 https://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-kopie-von-testament-im-zweifelsfall-unwirksam-a-ae9b8dab-b91d-4e08-af2e-b730a677f123 HaiPress
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Testament (Symbolfoto)
Foto: IMAGO
Wer eine Erbschaft geltend machen will,sollte das Originaltestament vorlegen können. Das geht aus einem Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz hervor. Kopien können demnach nicht immer als wirksamer letzter Wille angesehen werden. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. Mit der Entscheidung gilt eine Frau aus Rheinland-Pfalz nun nicht als Alleinerbin.
Die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen wollte einen Erbschein erteilt bekommen,laut dem sie Alleinerbin sei. Dabei berief sie sich auf ein handgeschriebenes und unterschriebenes Testament. Das Dokument lag aber nur als Kopie vor. Zwei Zeuginnen gaben an,bei der Erstellung des Originals dabei gewesen zu sein.
Daraus muss jedoch die Gültigkeit des Originals hervorgehen. In diesem Fall gab es daran Zweifel. Laut dem Urteil erscheint es ungewöhnlich,dass der Verstorbene seine Bekannten zu sich nach Hause geladen und ohne Ankündigung plötzlich sein Testament in ihrer Anwesenheit formuliert haben soll.
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Keine von ihnen gab an,dass der Mann das Schriftstück in ihrer Anwesenheit unterschrieben habe. Deswegen war der Senat nicht davon überzeugt,dass das Originaltestament rechtsverbindlich aufgesetzt wurde.
jah/afp
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