foodwatch gewinnt Rechtsstreit gegen dm: „Immun-Smoothie“ für Kinder ist irreführend

2025-08-21 HaiPress

Die Drogeriekette dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als „Immun-Smoothie für Kinder“ bezeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch recht. Laut dem Richter verstößt die Bezeichnung „Immun Smoothie“ gegen die europäische Health-Claims-Verordnung. Dm erwecke damit unzulässigerweise den Eindruck,der Verzehr des Produkts wirke sich positiv auf das Immunsystem aus.

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft,führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist,sondern schlicht illegal“,sagte Rauna Bindewald von foodwatch.

Dem Urteil des Landgerichts zufolge handelt es bei der Bezeichnung „Immun-Smoothie“ um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe,die verboten ist,da sie nicht auf der EU-Liste zugelassener Health Claims steht. Die europäische Health-Claims-Verordnung soll Verbraucher:innen vor irreführender Gesundheitswerbung schützen. Sie erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen nur,wenn diese zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren durchlaufen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden. Zulässig ist etwa der Hinweis,dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Doch selbst dieser an sich erlaubte Hinweis darf laut Gericht nicht losgelöst dazu dienen,das gesamte Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten – schon gar nicht,wenn der Hinweis kleingedruckt und optisch in den Hintergrund gerückt ist.

foodwatch kritisiert außerdem: dm verleiht seinem zuckrigen Quetschie mit der „Immun-Werbung“ einen gesunden Anstrich. In den Drogeriemärkten werde das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platziert. Hauptbestandteil des Quetschies ist Fruchtpüree,angereichert mit zugesetzten Vitaminen. Trotz des Hinweises „ohne Zuckerzusatz“ enthält der Quetschie rund zehn Prozent Zucker – Fruchtzucker,der ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker nur in kleinere Mengen verzehrt werden sollte. Nach dem Nutri-Score würde das Produkt die zweitschlechteste Bewertung „D“ erhalten. Der Preis: 1,25 Euro für 90 Gramm – fast doppelt so teuer wie ein vergleichbarer Bio-Quetschie von dm (0,75 Euro für 100 Gramm).

foodwatch hatte in den vergangenen Monaten insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt,neben dem „Immun-Smoothie“ von dm das Früchtemüsli „Krunchy Immune Plus“ von Barnhouse und der „BioC Immunkraft“-Saft von Voelkel. Barnhouse hatte daraufhin die unzulässige Gesundheitswerbung gestoppt. Die Klage gegen Voelkel ist noch anhängig.

Gegen das Urteil des Landgericht Karlsruhe kann dm bis Mitte September 2025 in Berufung gehen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Urteil des LG Karlsruhe

Pressemitteilung (6.12.24): Nach Abmahnung von foodwatch: Bio-Müsli-Hersteller stoppt irreführende „Immun-Werbung“

Pressemitteilung (13.02.25): Irreführende Immun-Werbung: foodwatch verklagt Bio-Safthersteller Voelkel

Pressemitteilung (22.11.24): foodwatch mahnt dm,Barnhouse und Voelkel wegen irreführender „Immun-Werbung“ ab

PM foodwatch e.V.

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