2025-08-19 HaiPress
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) schlägt Alarm: Die geplante Halbierung des Kontingents in der Westbalkanregelung für Arbeits- und Fachkräfte würde viele Unternehmen empfindlich treffen. Denn gerade diese Regelung hat in den letzten Jahren dafür gesorgt,dass Betriebe unkompliziert und effektiv Personal aus den sechs Nicht-EU-Westbalkanländern gewinnen konnten – ohne endlose Nachweise vorlegen zu müssen.
„Wir hören von vielen unserer Mitgliedsunternehmen,dass die Westbalkanregelung eines der wenigen unbürokratischen Instrumente der Fachkräfteeinwanderung ist“,sagt Dr. Susanne Herre,Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. Die IHK ist im BWIHK beim Thema Fachkräfte federführend. „Dass ausgerechnet hier der Rotstift angesetzt werden soll,ist unverständlich.“
Unternehmen brauchen verlässliche Lösungen – keine neuen Hürden
Im Koalitionsvertrag ist eine Kürzung des Kontingents von derzeit bundesweit 50.000 auf 25.000 Personen pro Jahr vorgesehen – dabei ist das höhere Kontingent erst im Juni 2024 mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Laut federführender IHK ist diese Zahl keinesfalls überdimensioniert,im Gegenteil: Für einige der Westbalkanstaaten ist das Jahreskontingent für 2025 schon jetzt fast ausgeschöpft. Zur Einordnung: Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leben derzeit allein in Baden-Württemberg rund 17.900 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung (Stand 30. Juni 2025). „Die Nachfrage zeigt doch: Diese Regelung wird gebraucht – und zwar dringend“,betont Herre. „Statt sie zu beschneiden,sollte man sie ausbauen. Die Betriebe sind auf solche praxistauglichen Möglichkeiten angewiesen,gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels.“
Mehr statt weniger – IHK-Organisation macht konkrete Vorschläge
Federführend fordert die IHK Region Stuttgart deshalb:
Beibehaltung des 50.000er-Kontingents
Verkürzung der teils langen Verfahrensdauern
Prüfung einer Ausweitung bzw. Anpassung auf weitere Länder,etwa geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. Sie arbeiten heute oft in Helfertätigkeiten oder ohne Qualifikationsnachweise und können nicht immer in einen Fachkrafttitel wechseln. Derzeit leben mehr als 140.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Baden-Württemberg (Stand: Juli 2025,Quelle BAMF).
„Gerade für viele Menschen aus der Ukraine,die hier arbeiten,aber keine formalen Qualifikationen nach deutschem Recht mitbringen,wäre so ein Übergang eine echte Perspektive“,erklärt Herre. „Das wäre nicht nur fair,sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.“
Weniger Bürokratie – mehr Tempo: Das IHK-5-Punkte-Programm
Die Forderungen zur Westbalkanregelung sind Teil eines 5-Punkte-Plans der IHK Region Stuttgart zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung. Ziel: weniger Bürokratie,mehr Tempo,mehr Praxistauglichkeit. „Wir brauchen keine neuen Hürden,sondern praktikable Lösungen. Die Westbalkanregelung ist genau das – ein funktionierendes Modell. Und funktionierende Modelle sollten wir stärken,nicht schwächen“,so Herre abschließend.
Diese und weitere BWIHK-Pressemeldungen lesen Sie hier. Den IHK-5-Punkte-Plan finden Sie dort: 5-Punkte-Programm für bessere Fachkräfteeinwanderung – IHK Region Stuttgart
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
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