2025-07-16 IDOPRESS

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Lieferfahrzeug von Amazon mit Prime-Werbung
Foto: Jakub Porzycki / NurPhoto / picture alliance
Sonderangebote auf Amazon müssen nach einer Gerichtsentscheidung künftig teilweise anders gekennzeichnet werden. Das Landgericht München I erklärte die Preiswerbung des Konzerns bei den »Prime Deal Days« in drei Fällen für rechtswidrig. Amazon verliert damit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg,die geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht demzufolge ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem Fall hatte der Händler kabellose Kopfhörer mit einem Rabatt von 19 Prozent beworben. Die Ermäßigung bezog sich dem Urteil zufolge jedoch nicht auf einen früheren Preis bei Amazon,sondern auf eine »unverbindliche Preisempfehlung« (UVP) des Herstellers. In einem anderen Fall bezog sich der Händler auf einen angeblichen »Kundendurchschnittspreis«.
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Die Verbraucherschützer gehen auch gegen verschiedene andere Unternehmen vor,denen sie Tricksereien bei Preisangaben vorwerfen. Derzeit laufen unter anderem Verfahren gegen die Elektromarktkette MediaMarktSaturn sowie die Discounter Penny und Aldi.
Gegen vermeintliche Sonderangebote bei Amazon gingen Verbraucherschützer bereits in der Vergangenheit wiederholt vor.
jpe/dpa
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