2025-06-27 IDOPRESS
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am Montag,23. Juni 2025,den Haushaltsplan der Stadt Geislingen an der Steige für das laufende Jahr genehmigt. Damit endet in der Stadt die Zeit der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung,in der keine neuen Projekte begonnen und keine freiwilligen – also nicht gesetzlich verpflichtende – Leistungen gezahlt werden dürfen.
Mit diesem formalen Schritt erhält die Stadt dementsprechend die rechtliche Grundlage,um ihren Haushalt
ab jetzt umzusetzen und geplante Vorhaben durchzuführen.
„Die Genehmigung ist der entscheidende Schritt,um mit den geplanten Projekten starten zu können“,erklärt Ute Dreher,Leiterin der Kämmerei.
Im Rahmen des Prüfverfahrens bewertet das Regierungspräsidium unter anderem die Einnahmen- und Ausgabensituation,die vorgesehenen Investitionen sowie die geplante Finanzierung des Haushalts. Ziel ist es,sicherzustellen,dass der städtische Haushalts- und Finanzplan mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht und die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.
Mit der Genehmigung kann die Stadtverwaltung nun die im Haushalt vorgesehenen Projekte und Maßnahmen in Angriff nehmen,vor allem die umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur.
Wie bei Haushaltsgenehmigungen üblich,ist der Beschluss mit bestimmten Vorgaben und Empfehlungen verbunden. Diese betreffen unter anderem Maßnahmen zur Einnahmesteigerung,um zukünftig einen Haushaltsausgleich zu erreichen und darüber hinaus noch Eigenmittel für die geplanten investiven Maßnahmen zu erwirtschaften,die die Stadt im weiteren Verlauf zu beachten hat.
„Zusammenfassend lässt sich sagen,dass die Genehmigung des städtischen Haushalts ein positiver Schritt für Geislingen an der Steige ist,der die Grundlage für die Arbeit der Stadt in diesem Jahr schafft“,betont Oberbürgermeister Frank Dehmer.
PM Stadt Geislingen an der Steige
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