2025-05-30 IDOPRESS
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen,dass Strom-Lieferantenwechsel künftig schneller und einfacher erfolgen sollen – mit weitreichenden Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr möglich.
Damit es nicht zu unnötigen Kosten kommt,sollten Ein- und Auszüge künftig unbedingt mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Wer seinen Auszug oder den Verkauf einer Immobilie nicht rechtzeitig mitteilt,bleibt weiterhin als Vertragspartner für die bisherige Verbrauchsstelle eingetragen – und haftet entsprechend für den Stromverbrauch. Der Zählerstand sollte direkt nach der Schlüsselübergabe festgehalten und an uns übermittelt werden – idealerweise mithilfe eines Übergabeprotokolls.
Neu ist auch,dass für den Lieferantenwechsel künftig nicht mehr die Zählernummer,sondern die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich ist. Diese eindeutige,elfstellige Kennung ist auf der letzten Stromrechnung zu finden. Unverändert bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – dennoch kann ein Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 technisch innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.
Die neuen Vorgaben vereinfachen den Datenaustausch zwischen Energielieferanten,Netzbetreibern,Messstellenbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das: mehr Tempo,aber auch mehr Verantwortung bei der rechtzeitigen Meldung von Umzügen und Vertragswechseln.
Alle Infos auf einen Blick finden Sie unter: www.evf.de/strom/lieferantenwechsel
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