2025-05-23 HaiPress
Am Dienstag,13. Mai 2025,fand am Landgericht in Siegen ein weiterer Gerichtstermin zur fehlgeschlagenen Sanierung des Michelberg-Gymnasiums statt. In diesem Rechtsstreit der Stadt Geislingen an der Steige gegen einen verantwortlichen Tragwerksplaner erkannte das Landgericht Siegen aufgrund von ihm eingeholter Gutachten gravierende Mängel an der Dachkonstruktion des naturwissenschaftlich-technischen Bereichs (NwT).
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bestätigte nun,dass sowohl wesentliche brandschutztechnische als auch statische Anforderungen beim Bau nicht eingehalten und mehrere Faktoren – insbesondere die Temperaturunterschiede und Temperaturen bei der speziellen Dachkonstruktion – außer Acht gelassen wurden. Die Konsequenz: Das betroffene Dach ist nicht sanierungsfähig und muss – sollte man den NwT- Bereich wieder nutzen wollen – vollständig zurückgebaut werden.
Die Stadtverwaltung hatte den NwT-Bereich bereits im Sommer 2018 vorsorglich gesperrt und die Schülerinnen und Schüler seither in einem Containerbau untergebracht – eine Entscheidung,die nun auch vom Gerichtsgutachter bestätigt wurde und sich als fachlich und sicherheitstechnisch völlig gerechtfertigt erwiesen hat. Damals waren gegenteilige Aussagen von Seiten des verantwortlichen Tragwerksplaners und des Prüfstatikers laut geworden. „Die Sicherheit von Schülerinnen,Schülern und Lehrkräften hatte und hat für uns immer oberste Priorität“,sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer.
Nach Einschätzung des Sachverständigen wurden insbesondere die unter dem Dach auftretenden Temperaturen sowie die Lage der Träger und deren Ausdehnung bei hohen Temperaturen nicht korrekt in die Planung einbezogen. Die daraus resultierenden Schäden umfassen Glasbrüche,Wassereintritt und eine statische Überlastung. Besonders gravierend: Die Stahlkonstruktion weist keinen ausreichenden Brandschutz (Brandschutzklasse 0) auf und stellt somit eine akute Gefährdung für Leib und Leben dar,da im Falle eines Brandes ein Totalversagen der Dachkonstruktion (nicht nur lokal begrenzt) nicht auszuschließen ist. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hatte in seinem Gutachten mehrere schwerwiegende Fehler in der Planung aufgezeigt.
„Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ohne Zweifel mit einem der Klage stattgebenden Urteil zugunsten der Stadt zu rechnen,sobald die Gutachter ergänzende Fragen zur Höhe des bislang geltend gemachten Schadens beantwortet haben“,ergänzt Rechtsanwalt Dr. Andreas Digel.
Dieses Verfahren vor dem Landgericht in Siegen ist nur eines der Klageverfahren,welches die Stadt Geislingen an der Steige aufgrund der fehlgeschlagenen Sanierung des Michelberg-Gymnasiums führt. Auch gegen den Architekten und Planer der Gesamtmaßnahme läuft derzeit ein Klageverfahren.
PM Stadt Geislingen an der Steige
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