2025-05-23 HaiPress
„Die Herabstufung des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Richtlinie durch das EU-Parlament – von streng geschützt auf geschützt – war rein politisch motiviert und fand entgegen wissenschaftlichen Fakten und Empfehlungen statt. Es ist eine Scheinlösung,die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung löst noch die Koexistenz von Wolf und Mensch fördert.
Wolfsabschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern. Auch ein einzelner Wolf kann einem Weidetier gefährlich werden,wenn dieses nicht geschützt ist. Nur wirksame Herdenschutzmaßnahmen,wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde,bieten wissenschaftlich erwiesen effizient und wirksam Schutz. Daher fordert der NABU Landesverband Baden-Württemberg die Landesregierung auf,trotz der Entscheidung auf EU-Ebene,weiterhin konsequent auf Monitoring,kostenlose und individuelle Herdenschutz-Beratung und 100 Prozent Herdenschutz-Förderung zu setzen“,sagt Alexandra Ickes.
Die meisten Wolfsrisse an Weidetieren in Baden-Württemberg lassen sich auf fehlenden oder unzureichend umgesetzten Herdenschutz zurückführen. Nur in zwei Einzelfällen haben Wölfe trotz zumutbarem Schutz Tiere gerissen. Bereits heute erlaubt das geltende Recht,einzelne Wölfe zu entnehmen,wenn sie wiederholt wirksamen Herdenschutz überwinden.
Selbst wenn es zu einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht kommen sollte,ist Baden-Württemberg mit aktuell nur vier territorialen männlichen Wölfen weit entfernt von einer möglichen Bejagung,ohne den Wolf direkt wieder auszurotten. Ickes stellt klar: „Für eine Bejagung muss die Wolfspopulation zwingend den guten Erhaltungszustand erreichen. Dieser wird wissenschaftlich ermittelt und ist für Baden-Württemberg mit vier Einzelwölfen definitiv noch nicht erreicht. An Herdenschutzmaßnahmen führt also kein Weg vorbei.“
Aktuelle Infos zum Thema: Wölfe bejagen = weniger Risse? Eine praktische Analyse
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