2025-04-09 IDOPRESS
Steckfertige Kleinphotovoltaikanlagen,auch als Balkonkraftwerke bezeichnet,erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Mit Balkonkraftwerken können Mieter oder Eigentümer,die über keinen Zugriff auf Dachflächen zur Nutzung von Solarenergie verfügen,ihren eigenen Strom erzeugen. Um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eislingen beim Ausbau und der Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen,hat die Stadtverwaltung Eislingen nun ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht.
Antragsberechtigt sind Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Mehrfamilienhauses sowie Mieter eines Wohnobjekts auf Eislinger Gemarkung. Die Antragsstellenden müssen ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben. Pro Haushalt kann ein Förderantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 50 Euro pro installiertem Solarmodul. Es werden bis zu zwei Solarmodule je Antrag gefördert,was einer maximalen Fördersumme von 100 Euro je Antrag entspricht.
Gefördert werden ausschließlich Neuanlagen,welche ab dem 01.04.2025 gekauft und installiert wurden.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular. Weitere Informationen,das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie sind unter www.eislingen.de/dienstleistungen Stichwort ‚Balkonkraftwerke – Förderung beantragen‘ abrufbar.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm 5.000 Euro an Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Bewilligt werden die Förderungen,so lange Mittel zur Verfügung stehen. Die Zuschussbewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge,sofern die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden.
Bei Fragen gibt die Stadtverwaltung Auskunft (Kontakt: Felix Stiebler,Beauftragter für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung,Telefon: 07161 / 804-302; E-Mail: f.stiebler@eislingen.de).
PM Stadtverwaltung Eislingen
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