2025-04-07 IDOPRESS
Die Kommunen Göppingen,Kirchheim unter Teck und Leinfelden-Echterdingen gehen schon seit Anfang des Jahres mit gutem Beispiel voran und haben ihre Vergaberichtlinien erweitert. Nun geht auch der Landkreis Esslingen als erster in Baden-Württemberg voran und steht ein für gute Arbeit.
Bei Unternehmen,die an den Ausschreibungen der Städte teilnehmen,wird nun eine freiwillige Auskunft eingeholt,ob sie die Einhaltung des Mindestlohns und der Tariftreue gewährleisten. Die Vergabestellen haben so die Möglichkeit nachzuvollziehen,ob mit den öffentlichen Geldern vor allem gute Arbeitsbedingungen unterstützt werden. Der Vorschlag,den Ausschreibungsprozess zu ändern und den „Schwäbischen Standard“ für Gute Arbeit einzuführen,wurde vom DGB Esslingen-Göppingen erarbeitet und eingebracht,die Kreistagsfraktion DIE LINKE hat ihn dann der Verwaltung vorgeschlagen.
“Ein kleiner,aber wichtiger Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen. Die Tariftreue im Landkreis Esslingen wird durch den Schwäbischen Standard gestärkt!“,sagt Marc Dreher,Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Kreistag Esslingen.
Hintergrund:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) aus dem Jahr 2011 schreibt vor,dass Unternehmen,die sich um öffentliche Aufträge bewerben,Tarif- oder Mindestlohn zahlen müssen. Der Hintergrund: 2011 war der Mindestlohn noch nicht allgemeinverbindlich. Im Jahr 2025 hingegen müssen alle Unternehmen mindestens den Mindestlohn zahlen. Unternehmerinnen und Unternehmer bekunden seit Jahrzehnten,dass sie sich an das LTMG halten – allerdings ohne,dass für die Vergabestellen ersichtlich wäre,ob sie Mindestlohn oder Tariflohn zahlen. Der „Schwäbische Standard“ schließt diese Transparenzlücke und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Region.
PM DGB Region Stuttgart Esslingen-Göppingen / Ludwigsburg
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