2025-02-28 HaiPress
Die Kommunen Göppingen,Kirchheim unter Teck und Leinfelden-Echterdingen gehen mit gutem Beispiel voran und haben ihre Vergaberichtlinien erweitert. Mit sofortiger Wirkung wird bei Unternehmen,die an den Ausschreibungen der Städte teilnehmen,eine freiwillige Auskunft eingeholt,ob sie die Einhaltung des Mindestlohns und der Tariftreue gewährleisten. Die Vergabestellen haben so die Möglichkeit nachzuvollziehen,ob mit den öffentlichen Geldern vor allem gute Arbeitsbedingungen unterstützt werden. Der Vorschlag,den Ausschreibungsprozess zu ändern und den „Schwäbischen Standard“ für Gute Arbeit einzuführen,wurde vom DGB Esslingen-Göppingen erarbeitet und eingebracht.
„Das ist ein großer Erfolg für unsere landesweite Kampagne #BWGerecht“,erklärte der Kreisvorsitzende des DGB,Martin Auerbach,der sich bei den Bürgermeistern und ihren Verwaltungen für mehr Transparenz stark gemacht hat. Auerbach hofft weiter,„dass dies nur der erste Schritt ist und nun viele weitere Kommunen folgen werden“.
Auch die Bürgermeister der drei Städte begrüßen die Neuerung: „Mit dem Schwäbischen Standard fördern wir faire Arbeitsbedingungen – ganz ohne Mehrarbeit für Verwaltung und Unternehmen.“
Hintergrund:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) aus dem Jahr 2011 schreibt vor,dass Unternehmen,die sich um öffentliche Aufträge bewerben,Tarif- oder Mindestlohn zahlen müssen. Der Hintergrund: 2011 war der Mindestlohn noch nicht allgemeinverbindlich. Im Jahr 2025 hingegen müssen alle Unternehmen mindestens den Mindestlohn zahlen. Unternehmerinnen und Unternehmer bekunden seit Jahrzehnten,dass sie sich an das LTMG halten – allerdings ohne,dass für die Vergabestellen ersichtlich wäre,ob sie Mindestlohn oder Tariflohn zahlen. Der „Schwäbische Standard“ schließt diese Transparenzlücke und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Region.
PM DGB – Region Stuttgart
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