Verhalten in Bedrohungslagen – Insbesondere ein frühzeitiger Polizei – Notruf kann dazu geeignet sein Gesundheit und Leben in Ausnahmelagen schützen zu können

2025-02-08 HaiPress

Die Wurzeln der Gewalt finden sich meist in der Persönlichkeit der Täter,und brutale Gewalttaten beeinträchtigen unsere Lebensweisen. Doch auch gesellschaftliche Veränderungen begünstigen diese Entwicklung. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang die Zunahme psychischer Erkrankungen,bei gleichzeitig schlechter werdender medizinischer Versorgungskapazität. Feststellbar ist auch eine gewisse Destabilisierung gesellschaftlicher Strukturen,was letztendlich dazu führen kann,dass Gewalt und Aggressionen der Gewaltbereiten nicht in einem deeskalierenden Freundes – oder Bekanntenkreises aufgefangen wird.

Beschwichtigende Worte (Deeskalationsversuche) scheinen in der heutigen Zeit nicht immer zu wirken,und die Qualität der Brutalität ist längst eine andere als vor Jahren. Und für Helfende gilt die Regel,zuerst auf den Eigenschutz zu achten. „Helfen ja,aber immer erst nach Risikoabwägung“!

Doch gegen brutale Gewalttäter,gibt es ohne spezielle Kenntnisse und Ausstattung kaum ein Chance zielführend eingreifen zu können. Daher ist es besonders wichtig,als erste und dringlichste Maßnahme den Polizeinotruf 1 1 0 abzusetzen. Wenn die Situation ein unverzügliches Eingreifen erfordert,kann man versuchen,weitere Passanten für eine gemeinsame Hilfsaktion zu gewinnen. Eigensicherung ist dennoch zu beachten,und ein Eingreifen erfolgt nach Einschätzung der Ausnahmelage ! Doch einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht !

Doch der in Notwehr handelnde Bürger,muss kein Selbstverteidigungsexperte sein um sich vor Übergriffen schützen zu können. Wirksam und realistisch sind schnell abrufbare Maßnahmen,die nahezu jedem Menschen bei einem tätlichen Angriff aus der Misere helfen können.

In Ausnahmelagen müssen Sie sich wehren

Nicht immer ist es mit verbalen Auseinandersetzungen getan. Die Einlassung in ein anhaltendes Kampfgeschehen ist aber nicht vorgesehen und auch nicht ratsam. Doch bei einem gewaltsamen Übergriff müssen sie sich unverzüglich wehren. Sofort laut schreien,kratzen,beißen,treten,schlagen – fast alles ist erlaubt (§§ 32,33 Notwehr,überschreiten der Notwehr StGB) Alltagsgegenstände wie Regenschirm,Handtasche,und Schlüsselbund können wertvolle Hilfsmittel sein. Über Sinn und Zweck von Reizstoffwaffen,und deren Eignung zur Selbstverteidigung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Dem Angreifer muss man einen heftigen „Überraschungsschmerzreiz“ zufügen,nur so verschafft man sich die Möglichkeit zur Flucht. Denken sie in einer akuten Bedrohungslage nicht daran was dem Täter durch ihre Gegenwehr passieren könnte,sondern insbesondere daran,was mit ihnen geschehen würde,wenn sie sich nicht effektiv wehren.

Tatzeugen zu Hilfeleistung auffordern

Tatzeugen müssen oftmals sehr bestimmt zur Hilfestellung aufgefordert werden. Beispiel: „rufen sie sofort die Polizei,ich bin in akuter Gefahr“ oder „sehen sie nicht wie der / die mich bedrängt – ich brauche sofort Hilfe“

Die Möglichkeit zur Flucht nutzen

Besteht die Möglichkeit zur Flucht,dann nichts wie weg.

Eine Schutzzone aufsuchen

Flüchten Sie nicht in dunkle Seitenstraßen wie oftmals in Kriminalfilmen zu sehen,sondern in „Schutzzonen“. Das können Ladengeschäfte,Apotheken,Arztpraxen oder andere Institutionen mit hoher Menschenansammlung sein. Sofort aus sicherer Position den Polizei-Notruf 1 1 0 absetzen.

Eigensicherung für Hilfeleistende

Für Helfende gilt die Regel,aber immer erst nach Risikoabwägung“! Gegen brutale Gewalttäter,bzw. bewaffneten Tätern,für eine frühzeitige Zuführung der Polizeikräfte zu sorgen.

Erste und dringlichste Maßnahme nach einer kurzen Lageeinschätzung ist daher der Polizeinotruf

Wenn sofortiges Eingreifen unabdingbar ist,kann man – eventuell unter Einbeziehung weiterer Passanten – ein gemeinsames Einschreiten in Erwägung ziehen. Das schafft eine gewisse Überlegenheit,und die Möglichkeiten zur erfolgreichen Hilfeleistung werden deutlich besser. Zuvor sollte man jedoch das Risiko abwägen und sich selbst fragen,ob man dazu in der Lage ist.

Für Einsätze,bei denen dieses Vorgehen nicht mehr weiterhilft und man auch als Nothelfer einem rechtswidrigen Übergriff ausgesetzt ist,bedarf es geeigneter Maßnahmen,um Gesundheit und Leben schützen zu können. Wenn man in einer bedrohlichen Situation einen Polizeinotruf abgesetzt hat,muss man jedoch warten,bis die Polizei eintrifft. In diesem Zeitraum muss man gegebenenfalls handeln,ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen.

Ich werde nicht müde,folgenden Grundsatz zu wiederholen: Eigensicherung hat absolute Priorität!

Alfred Brandner

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