2025-02-06 IDOPRESS
Wer am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen kann,hat nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefs die Möglichkeit,per Internet,per Post oder direkt beim Wahlamt (Hauptstraße 1,73033 Göppingen) und bei den Bezirksämtern Briefwahl zu beantragen.
In den letzten Tagen vor der Wahl gelten besondere Bedingungen,so das Wahlamt der Stadt Göppingen. Nähere Hinweise sind im Wahlbenachrichtigungsbrief aufgeführt.
Öffnungszeiten des Wahlbüros im Göppinger Rathaus Erdgeschoss Zimmer 027:
Montag : 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
zusätzlich: Freitag,21. Februar,8 bis 12 Uhr,sowie von 13 bis 15 Uhr.
Die Erteilung eines Wahlscheins am Samstag,22. Februar (geöffnet von 10 bis 12 Uhr) und am Wahltag,23. Februar (geöffnet 8 bis 15 Uhr) ist nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich.
Ab dem 10. Februar kann eine Briefwahl auch im Wahlbüro garantiert werden.
Wer von zu Hause aus Briefwahl beantragen möchte,kann dies bis Donnerstag,20. Februar um 12 Uhr per Internet tun. Der entsprechende Link befindet sich auf der städtischen Homepage (www.goeppingen.de). Die Wahlbenachrichtigung enthält bestimmte Daten,die zur Online-Antragstellung zwingend erforderlich sind.
PM Stadtverwaltung Göppingen
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