2025-01-10 IDOPRESS
Am Nachmittag des 09.01.2025 wurde ein Transporter mit tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln und nicht vorhandenen Kühlvorrichtungen wieder zum Ausgangsort im Raum Stuttgart zurückgesandt.
Die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wurde am Nachmittag des 09.01.2025 von der Verkehrspolizei über einen Transporter mit kühl- und tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln,jedoch ohne jegliche Kühlvorichtungen informiert. Auf mehreren Paletten waren kühlpflichtige Lebensmittel wie Käse,Joghurt und Ayran sowie auch Tiefkühlprodukte wie Pommes frites zu einem Bestimmungsort am Bodensee unterwegs. Für derartige Kühlfahrzeuge sind grundsätzlich und auch bei den derzeitigen Außentemperaturen Kühlvorrichtungen vorgeschrieben. Beim Transport von Tiefkühlerzeugnissen sind darüber hinaus Temperaturen von nicht höher als -18°C zu gewährleisten. Pommes frites wiesen dagegen beispielsweise eine Temperatur von teilweise +1 °C auf und waren somit im Auftauprozess,weshalb auch die Angaben auf den Fertigpackungen zur Haltbarkeit nicht mehr zutreffend waren.
Das Unternehmen ist bekannt und wurde schon wiederholt derart im Landkreis Göppingen und auch bei sommerlichen Temperaturen auffällig. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er wurde an den Ursprungsort zurückgesandt. Die dort zuständige Lebensmittelüberwachung wurde verständigt und wird weitere Maßnahmen hinsichtlich der Lebensmittel prüfen.
Wegen der wiederholten Verstöße gegen die Verordnung über tiefkühlpflichtige Lebensmittel wird eine weitere Strafanzeige erstattet. Ein Verfahren zur Veröffentlichung der Verstöße unter Benennung des Lebensmittelunternehmens wurde seitens des Landratsamtes Göppingen ebenso eingeleitet.
PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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