2024-11-26 HaiPress
Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig. So kann auch in der Zeit bis zum Erhalt des neuen Bestellscheins,der zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt wird,Sperrmüll angemeldet werden,beispielsweise bei unaufschiebbaren Fällen wie Umzügen.
Mittlerweile wird dies aber zum Regelfall. Immer öfter verschicken Haushalte Bestellscheine für den Sperrmüll „auf den letzten Drücker” – und sei es aus dem einzigen Grund,den Gutschein des alten Jahres nicht verfallen zu lassen.
Den AWB erreichen im Januar und Februar bis zu zehnmal mehr Sperrmüllanmeldungen als in Monaten des restlichen Jahres. Dieser Ansturm ist administrativ und logistisch kaum zu bewältigen. Die Sperrmüllanmeldungen sollten deshalb bis Ende Dezember beim AWB vorliegen,gerne auch online über www.myawb.de. Ansonsten kann eine Abholung des Sperrmülls innerhalb der sonst üblichen vier Wochen nicht gewährleistet werden. Im Frühjahr muss mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen gerechnet werden,zum Leidwesen derer,die tatsächlich in dieser Zeit umziehen.
Bei der Sperrmüllsammlung ist zu beachten,dass Altholz und sonstiger Sperrmüll getrennt voneinander abgeholt werden. Das Fahrzeug kommt zweimal vorbei. In der ersten Tour wird Holz mitgenommen,bei der zweiten Anfahrt sonstiger Sperrmüll. Am Abfuhrtag müssen deshalb Gegenstände aus Holz getrennt von anderen,z. B. Polstermöbeln,bereitgestellt werden. Der Sperrmüll muss auf öffentlicher Fläche bereitgestellt werden,da die Entsorgungsfirma den Sperrmüll von Privatgrundstücken oder Fahrzeugen wie Hängern nicht abholen darf.
PM Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
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